Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) hat als einziger Rentenversicherungsträger ein eigenes Rentenzahlverfahren. Über dieses Rentenzahlverfahren erhalten Angehörige bestimmter Berufsgruppen ihre Rente ausgezahlt. Mit diesem Rentenzahlverfahren sind einige Besonderheiten verbunden, vor allem in Bezug auf die Rentenzahlung sowie die Ausstellung des Rentnerausweises.
Inlandszahlungen
Grundsätzlich weist die DRV KBS Renten über die eigene Rentenrechnungsstelle nur „unbar" über ein Bankkonto, Postbankkonto oder Postsparbuch an.
Mitteilungen über die Änderung der Anschrift, der Zahlungsverbindungen oder das Versterben eines Leistungsempfängers, der ausschließlich Zahlungen in das Inland erhalten hat, senden Sie bitte an die folgende Anschrift:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Dezernat IV.2 - Rentenrechnungsstelle -
44781 Bochum
Hinweis zum Sterbevierteljahr
Für die Beantragung einer Witwen-/Witwerrente für das sogenannte „Sterbevierteljahr" wird im knappschaftlichen Zahlverfahren für das Inland der Vordruck R 1002-80 (Meldung des Todes einer/eines Versicherten, Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auf die Witwen-/Witwerrente) verwandt. Den Vordruck senden Sie als Antragsteller, ggf. durch den/die Versichertenberater(in), direkt an das Dezernat IV.2 (Rentenrechnungsstelle).
Das Dezernat IV.2 veranlasst ggf. die Zahlung der Rente für das „Sterbevierteljahr" und leitet den Vordruck R 1002-80 einschließlich der Sterbeurkunde an das zuständige Rentenbüro weiter.
Hinweis bei Wechsel der Bankverbindung
Bei einem Wechsel einer Bankverbindung nutzen Sie bitten den Vordruck R5335-80 und senden diesen ebenfalls an die oben angegebene Adresse. Zudem weisen wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf das Informationsblatt R5333-80 Rentenzahlverfahren hin.
Hinweis zum Rentenausweis
Bekommen Sie Ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) überwiesen, wenden Sie sich für einen Ersatzrentenausweis schriftlich unter Angabe der Versicherungsnummer und der aktuellen Anschrift an das Dezernat IV.2 (Rentenrechnungsstelle) in Bochum.
Wichtige Hinweise zu Fragen des Renten-Service (außerhalb des knappschaftlichen Rentenzahlverfahrens) finden Sie unter: www.rentenservice.de
Auslandszahlungen
Seit 2011 werden alle knappschaftlichen Auslandsrentenzahlungen durch den Renten-Service der Deutschen Post AG ausgezahlt. Betroffen sind Rentenzahlungen, wenn eine Zahlung in das Ausland erfolgt und/oder Rentenberechtigte oder Zahlungsempfänger im Ausland wohnen (Auslandszahlfall).
Mitteilungen über die Änderung der Anschrift, der Zahlungsverbindungen oder das Versterben eines Leistungsempfängers, der Zahlungen in das Ausland durch den Renten- Service der Deutschen Post AG erhalten hat, senden Sie bitte an die folgende Anschrift:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin