Versicherte
Versicherte sind Personen, die bei der Deutschen Renten-Versicherung versichert sind.
Oder waren.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherten-Berater
Versicherten-Berater sind ehren-amtliche Berater von der Deutschen Renten-Versicherung.
ehren-amtlich bedeutet: Sie machen das frei-willig. Und ohne Arbeits-Lohn.
Die Versicherten-Berater helfen den versicherten Personen. Zum Beispiel:
- Sie beraten die versicherten Personen.
- Sie helfen ihnen bei den Anträgen.
- Sie helfen ihnen mit den Unterlagen für die Anträge.
Ihre Beratung und Hilfe kostet nichts.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungs-Freiheit
Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen jeden Monat Geld an die Renten-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beiträge.
Die Beiträge werden direkt vom Arbeits-Lohn abgezogen.
Für manche Arbeit-Nehmer gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel: angestellte Ärzte. Sie zahlen in ein anderes Rentensystem ein und können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Oder Beamte. Das sind Mitarbeiter bei einer Behörde. Sie sind versicherungs-frei.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungs-Konto
Jeder Versicherte hat ein Versicherungs-Konto bei der Deutschen Renten-Versicherung.
Das ist nicht das selbe wie ein Bank-Konto. Aber so ähnlich.
Auf dem Versicherungs-Konto werden alle Informationen gespeichert,
die für Ihre Rente wichtig sind. Zum Beispiel:
- Ihr Name und Ihre Adresse.
- Ihr Geburts-Datum.
- Ob Sie verheiratet sind.
- Ob Sie Kinder haben.
- Wann Sie eine Berufs-Ausbildung gemacht haben.
- Wann und wo Sie gearbeitet haben.
- Und welcher Arbeits-Lohn bezahlt wurde.
Zu jedem Versicherungs-Konto gehört auch eine Versicherungs-Nummer.
Wenn Sie etwas über Ihr Versicherungs-Konto wissen wollen,
dann schicken Sie einen Brief unter Angabe der Versicherungs-Nummer an die Renten-Versicherung.
Dann finden die Mitarbeiter bei der Renten-Versicherung Ihr Versicherungs-Konto sofort.
Und können Ihnen schnell weiter helfen.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungs-Nummer (VSNR)
Sozial-Versicherungs-Nummer
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Versicherungs-Pflicht
Versicherungs-Pflicht bedeutet:
Ein Mensch muss in einer bestimmten Versicherung versichert sein.
Zum Beispiel in der Renten-Versicherung.
Oder in der Kranken-Versicherung.
Das steht so in den deutschen Gesetzen.
Im Gesetz steht auch, wer versicherungs-pflichtig ist. Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Auszubildende auch.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungs-Unterlagen
Für die Renten-Versicherung sind verschiedene Unterlagen wichtig.
Zum Beispiel:
- Bescheinigungen von der Renten-Versicherung
- Bescheinigungen vom Arbeit-Geber
- Bescheinigungen von Ärzten und Kranken-Häusern
- Zeugnisse
- Bescheinigungen von der Bundes-Wehr
- Und noch viele andere Unterlagen.
Das alles nennt man Versicherungs-Unterlagen.
Wenn Sie Leistungen bei der Renten-Versicherung beantragen wollen,
brauchen Sie bestimmte Versicherungs-Unterlagen. Die Versicherung prüft dann: Können Sie die Leistungen bekommen.
Mit Leistungen ist meistens Geld gemeint.
Versicherungs-Unterlagen muss man gut aufheben.Wenn Versicherungs-Unterlagen fehlen, bekommen Sie die Leistungen vielleicht nicht oder weniger.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungs-Verlauf
Wie viel Rente Sie später bekommen können, hängt von verschiedenen Sachen ab.
Zum Beispiel von Ihren Versicherungs-Zeiten.
Und von Ihren Versicherungs-Beiträgen.
Versicherungs-Beiträge ist Geld, das an die Renten-Versicherung bezahlt wird.
Versicherungs-Zeiten sind die Zeiten, für die Versicherungs-Beiträge bezahlt werden.
Und bestimmte andere Zeiten.
Zum Beispiel Zeiten, in denen Sie sich um Ihre Kinder kümmern.
Diese Zeiten werden mitgezählt.
Auch wenn Sie keine Beiträge bezahlt haben.
Alle Versicherungs-Zeiten zusammen nennt man Versicherungs-Verlauf.
Der Versicherungs-Verlauf von der Renten-Versicherung ist eine Liste.
In der Liste stehen alle Zeiten, die für Ihre spätere Rente wichtig sind.
Diese Liste kann jeder Versicherte bekommen. Zu jeder Zeit.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Versorgungs-Ausgleich
Rente und Scheidung
Für Ehe-Scheidungen gibt es besondere Gesetze und Regeln.
Für die Rente wird ein Versorgungs-Ausgleich durchgeführt.
Versorgung bedeutet:
Sich um einen anderen kümmern. Für den anderen sorgen.
Damit er alles hat, was er zum Leben braucht.
Ausgleich bedeutet:
Der eine hat wenig. Der andere hat viel.
Wer viel hat, gibt dem anderen etwas ab.
Dann haben beide gleich viel.
Beim Versorgungs-Ausgleich macht man das auch so.
Ein Beispiel:
Ein Ehe-Partner hat in der Ehe-Zeit mehr Geld verdient.
Und bekommt deshalb später mehr Rente als der andere.
Man kann auch sagen: Er hat für seine spätere Rente mehr Punkte gesammelt.
Bei der Scheidung muss er Punkte an seinen Ehe-Partner abgeben.
Beide Ehe-Partner sollen für die Ehe-Zeit gleich viele Punkte für die Rente bekommen.
Das nennt man Versorgungs-Ausgleich.
Für die Scheidung muss man zum Familien-Gericht gehen.
Dort wird die Ehe geschieden.
Das Familien-Gericht entscheidet auch, wie der Versorgungs-Ausgleich genau sein soll.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Voll-Rente
Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr zur Arbeit kommen.
Man sagt auch: Sie gehen in Rente.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.
Diese Rente nennt man Alters-Rente.
Die Alters-Rente kann man als Voll-Rente oder als Teil-Rente bekommen.
Seit dem 01.01.2023 kann man weiter-arbeiten, auch wenn man schon in Alters-Rente ist.
Man kann so viel hinzu-verdienen, wie man möchte.
Eine Grenze für den Hinzu-verdienst gibt es bei Alters-Renten nicht mehr.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.