Einkommens-Anrechnung
Wenn der Ehe-Mann stirbt, ist die Frau eine Witwe.
Wenn die Ehe-Frau stirbt, ist der Mann ein Witwer.
Der Mann oder die Frau bekommt dann jeden Monat
Geld von der Renten-Versicherung.
Das nennt man Witwen-Rente.
Oder Witwer-Rente.
Der Mann oder die Frau können noch Geld dazu verdienen.
Dieses Geld gehört zum Einkommen.
Einkommen ist Geld, das man verdient.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn oder Rente oder Arbeitslosen-Geld.
Das Einkommen wird bei der Witwen-Rente angerechnet.
Das bedeutet: Wenn Sie sehr viel Geld dazu verdienen,
bekommen Sie weniger Witwen-Rente oder gar keine.
Bei der Witwer-Rente ist das genauso.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Entwöhnungs-Behandlung
Manche Menschen sind abhängig.
Zum Beispiel von Drogen, Alkohol oder Tabletten.
Abhängig bedeutet: Der Körper ist an die Drogen gewöhnt.
Die Menschen können nicht mehr ohne die Drogen leben.
Oder ohne Alkohol. Oder ohne die Tabletten.
Wenn sie die Drogen nicht nehmen, werden sie schlimm krank.
Deshalb müssen sie entwöhnt werden.
Entwöhnen ist das Gegen-Teil von gewöhnen.
Den Körper von Drogen oder Alkohol oder Tabletten entwöhnen geht ganz langsam.
Die meisten Menschen schaffen das nicht alleine.
Deshalb brauchen Sie Hilfe.
Zum Beispiel vom Arzt.
Bei der Entwöhnungs-Behandlung bekommen sie Hilfe.
Die Renten-Versicherung bezahlt die Entwöhnungs-Behandlung.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Erwerbs-Einkommen
Erwerbs-Einkommen ist ein anderes Wort für Arbeits-Einkommen.
Oder für Arbeits-Lohn oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Renten oder Arbeitslosengeld.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Erwerbs-Minderung
Erwerbs-Minderung bedeutet:
Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.
Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.
Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie ganz erwerbs-gemindert.
Man sagt auch: Sie sind voll erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.
Wenn Sie mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.
Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente
Erwerbs-Unfähigkeit
Erwerbs-Minderung
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente
Erziehungs-Rente
Diese Rente können Sie bekommen,
- wenn Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden und
- wenn Ihr geschiedener Ehe-Partner gestorben ist und
- wenn Sie ein Kind erziehen.
Ein Kind erziehen bedeutet: Sie kümmern sich um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist.
Das kann Ihr eigenes Kind sein. Oder ein Kind von Ihrem geschiedenen
und gestorbenen Ehe-Partner.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rente
Erziehungs-Zeiten
Erziehungs-Zeiten bedeutet:
Eltern erziehen ihre Kinder während dieser Zeit.
Diese Zeiten zählen für die Rente.
Der Staat zahlt nämlich seit dem 1. Juni 1999 für Eltern Geld in die Renten-Versicherung.
Eltern haben Kinder ab dem 1. Januar 1992 bekommen?
Dann zählen die ersten 3 Jahre nach der Geburt als Erziehungs-Zeit.
Eltern haben vor 1992 Kinder bekommen?
Dann zählen bis zu 2,5 Jahre als Erziehungs-Zeit.
Die Eltern haben Zwillinge oder Drillinge bekommen?
Dann zahlt der Staat die Zeit für jedes Kind extra.
Wie viel Geld zahlt der Staat in die Renten-Versicherung ein?
Ein Jahr Erziehung ist rund ein Entgelt-Punkt.
Der Staat zahlt dafür Beiträge.
Ein Entgelt-Punkt ist eine Maß-Einheit.
Ein Entgelt-Punkt gibt an:
So viel Rente bekommt jemand für seine eingezahlten Beiträge.
Ein Entgelt-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Gehalt.
Hinweis:
Erziehungs-Zeiten zählen auch für
- Adoptiv-Eltern
- Stief-Eltern
- Pflege-Eltern
Lesen Sie auch: Mütter-Rente