Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Abschlag

Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr arbeiten. Sie können dann in Rente gehen.

Manche Menschen wollen früher in Rente gehen.

Dann wird Geld von Ihrer Rente abgezogen.

Das nennt man Abschlag.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Alters-Grenze

Menschen werden alt.
Sie müssen dann nicht mehr zur Arbeit kommen.
Man sagt auch: Sie gehen dann in Rente.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.
Das ist die Alters-Rente.

Für die Alters-Rente gibt es Alters-Grenzen.
Das bedeutet: Man kann ab einem bestimmten Alter in Rente gehen.
Zum Beispiel ab 65 Jahre.

Diese Alters-Grenzen gibt es:

  • Regel-Alters-Grenze
  • Alters-Grenze für vorgezogene Alters-Rente

Regel-Alters-Grenze

Die Regel-Alters-Grenze war früher 65 Jahre.
Das bedeutet: Man musste 65 Jahre alt sein.
Dann hat man die Rente bekommen.
Das war bis 31. Dezember 2011 so.

Seit 1. Januar 2012 wird die Regel-Alters-Grenze in Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Irgendwann muss man 67 Jahre alt sein, bis man die Rente bekommt.

Ein Beispiel:
Sie sind 1947 geboren. Dann ist die Regel-Alters-Grenze 65 Jahre und 1 Monat.
Sie sind 1960 geboren. Dann ist die Regel-Alters-Grenze 66 Jahre und 4 Monate.
Sie sind 1967 geboren: Dann ist die Regel-Alters-Grenze 67 Jahre.

Alters-Grenzen für vorgezogene Alters-Renten

Bestimmte Menschen können schon vor der Regel-Alters-Grenze in Rente gehen.
Das nennt man vorgezogene Alters-Rente.

Diese vorgezogenen Alters-Renten gibt es:

  • Alters-Rente für lang-jährig Versicherte
  • Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte
  • Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

Lang-jährig bedeutet: viele Jahre.

Die Alters-Grenzen für die vorgezogenen Alters-Renten sind anders als die Regel-Alters-Grenze.
Seit 2014 werden diese Alters-Grenzen auch immer weiter verlängert.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Alters-Renten

Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr zur Arbeit kommen.
Man sagt auch: Sie gehen in Rente.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.

Das ist die Alters-Rente.

Alters-Teil-Zeit-Arbeit

Alters-Teil-Zeit-Arbeit ist eine besondere Arbeits-Zeit-Regelung für ältere Arbeit-Nehmer. Dabei arbeiten sie vor der Rente weniger als früher.
Man sagt: Sie arbeiten in Alters-Teil-Zeit.

Die Alters-Teil-Zeit-Arbeit soll den Übergang von der Arbeit auf die Rente erleichtern.

Für die Alters-Teil-Zeit-Arbeit gelten besondere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Anhebung der Alters-Grenzen für Alters-Renten

Alters-Grenze bedeutet: Ab einem bestimmten Alter können die Menschen in Rente gehen. Zum Beispiel wenn sie 65 Jahre alt sind.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.
Diese Rente nennt man Alters-Rente.

Die Alters-Grenzen für verschiedene Alters-Renten werden immer weiter verlängert.
Man sagt auch: Die Alters-Grenzen werden angehoben.

Diese Alters-Grenzen gibt es:

  • Für die Regel-Alters-Rente und für die Alters-Rente für langjährig Versicherte gilt:

    65 Jahre für Menschen, die vor 1947 geboren sind.

    65 Jahre und 1 Monat bis 66 Jahre und 11 Monate für Menschen,

    die zwischen 1947 und 1967 geboren sind.

    67 Jahre für Menschen, die 1967 und später geboren sind.

  • Für die Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte gilt:

    65 Jahre für Menschen die nach 1963 geboren sind.

    63-65 Jahre für Menschen die von 1953-1963 geboren sind.
  • Für schwer-behinderte Menschen gilt:

    63 Jahre für schwer-behinderte Menschen, die vor 1952 geboren sind.

    63 bis 65 Jahre für schwer-behinderte Menschen, die nach 1952 geboren sind.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Anschluss-Rehabilitation

Anschluss-Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.

Eine Reha bekommen Sie zum Beispiel, wenn Sie krank geworden sind.
Und deshalb eine Zeit lang im Kranken-Haus waren.
Das nennt man medizinische Reha.
Früher sagte man Kur.

Die Anschluss-Rehabilitation ist auch eine medizinische Reha.
Sie kommt immer direkt nach der Zeit im Kranken-Haus.
Oder höchstens 2 Wochen später.
Man sagt auch: Im Anschluss an die Zeit im Kranken-Haus.
Deshalb nennt man die Reha auch Anschluss-Rehabilitation.
Man kann auch Anschluss-Reha sagen.

Es gibt die stationäre Anschluss-Rehabilitation.
Und es gibt die ambulante Anschluss-Rehabilitation.

Bei der stationären Rehabilitation sind Sie die ganze Zeit in der Reha-Einrichtung.
Zum Beispiel in der Reha-Klinik. Auch nachts. Dann schlafen Sie auch dort.

Bei der ambulanten Rehabilitation sind Sie nur am Tag in der Reha-Einrichtung.
Zum Beispiel in der Reha-Klinik. Abends können Sie wieder nach Hause fahren.
Und zu Hause schlafen.

Die Anschluss-Rehabiliation muss man beantragen.
Die Renten-Versicherung oder die Kranken-Versicherung muss den Antrag prüfen.
Das dauert immer eine Zeit lang.
Deshalb macht man den Antrag meistens, wenn Sie noch im Kranken-Haus sind.
Dann hat die Renten-Versicherung oder die Krankenkasse genug Zeit.
Und Sie können direkt nach dem Kranken-Haus zur Reha fahren.

Das alles gilt nur, wenn Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sind.
Wenn Sie in einer privaten Kranken-Versicherung versichert sind, gelten andere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel:
Rehabilitation und Teilhabe

Antrag

Leistungen von der Renten-Versicherung bekommt man nicht ohne Antrag.

Für die Rente muss man einen Renten-Antrag an die Renten-Versicherung schicken.

Der Renten-Antrag ist ein Frage-Bogen.
In dem Frage-Bogen steht, dass Sie Rente bekommen wollen.

Die Renten-Versicherung prüft den Renten-Antrag.

Dann bekommen Sie einen Brief von der Renten-Versicherung.
Darin steht, ob Sie die Rente bekommen.
Und wie viel Rente Sie bekommen.

Diesen Brief nennt man Renten-Bescheid.
Man sagt auch: Die Renten-Versicherung entscheidet über die Rente.

Den Renten-Antrag stellen Sie am besten direkt bei der Renten-Versicherung.
Zum Beispiel bei den Beratungs-Stellen.
Oder bei den Versicherten-Beraterinnen und Versicherten-Beratern
der Deutschen Renten-Versicherung.
Die Beraterinnen und Berater sagen Ihnen auch, was Sie alles mitbringen müssen.
Zum Beispiel Ihren Personal-Ausweis.

Achtung!
Stellen Sie den Renten-Antrag früh genug.
Damit Ihre Renten-Zahlung pünktlich anfängt.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Arbeits-Einkommen

Menschen mit einer eigenen Firma nennt man Selbständige.
Die Arbeit von Selbständigen nennt man selbständige Arbeit.
Oder selbständige Tätigkeit.

Die Selbständigen verdienen Geld mit selbständiger Arbeit.
Das nennt man Arbeits-Einkommen.

Manche Selbständige sind in der gesetzlichen Renten-Versicherung pflicht-versichert.
Manche Selbständige sind nicht pflicht-versichert. Sie können sich frei-willig in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichern.

Dann schaut die Deutsche Renten-Versicherung:
Wie viel Arbeits-Einkommen hat der Selbständige?
Und rechnet aus: Wie viel Geld muss der Selbständige
jeden Monat an die Deutsche Renten-Versicherung bezahlen?

Dieses Geld nennt man Versicherungs-Beitrag.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Arbeits-Entgelt

Arbeit-Nehmer sind Arbeiter oder Angestellte.
Zum Beispiel von einer Firma. Oder von einer Behörde. Oder von Privat-Personen.

Die Arbeit-Nehmer bekommen Arbeits-Lohn.
Und Extra-Geld. Zum Beispiel:

  • Extra-Geld für Über-Stunden und Mehr-Arbeit
  • Extra-Geld für gefährliche Arbeiten
  • Extra-Geld für besonders schmutzige Arbeiten
  • Urlaubs-Geld und Weihnachts-Geld

Manche Arbeit-Nehmer bekommen auch ein Zimmer oder eine Wohnung.
Oder ein Firmen-Auto oder Essen und Trinken.

Das alles zusammen nennt man Arbeits-Entgelt.

Das Arbeits-Entgelt ist wichtig für die Beiträge zur Renten-Versicherung.

Die Renten-Versicherung schaut:
Wieviel Arbeits-Entgelt bekommt ein Arbeit-Nehmer?


Wieviel muss der Arbeit-Nehmer jeden Monat an die Renten-Versicherung bezahlen?
Das ist dann der Versicherungs-Beitrag.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Arbeits-losen-Versicherung /
Arbeits-Förderung

Arbeit-Nehmer müssen Geld von ihrem Arbeits-Lohn an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das Geld wird von ihrem Arbeits-Lohn abgezogen.

Zur Sozial-Versicherung gehören:

  • Die Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Die Unfall-Versicherung
  • Die Renten-Versicherung
  • Die Arbeits-losen-Versicherung

Für die Sozial-Versicherung gibt es viele Regeln.
Sie stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern 1 - 12.
Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB

Die Gesetze zur Arbeits-losen-Versicherung stehen im Sozial-Gesetz-Buch 3.
Es heißt: Arbeits-Förderung

Fördern bedeutet: helfen
Arbeits-Förderung bedeutet:

  • Menschen helfen, wenn sie arbeits-los sind. Zum Beispiel mit Arbeits-losen-Geld.
  • Oder bei der Suche nach einem [neuen] Arbeits-Platz.
  • Menschen helfen, wenn sie etwas für ihren Beruf lernen wollen.
  • Bau-Arbeitern helfen, wenn sie im Winter nicht arbeiten können. Zum Beispiel weil das Wetter zu schlecht ist.

Für die Arbeits-Förderung ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Man sagt auch: Die Agentur für Arbeit
ist der Träger der Arbeits-losen-Versicherung.

Sie bekommt die Beiträge für die Arbeits-losen-Versicherung von den Arbeit-Nehmern und Arbeit-Gebern.
Und sie bezahlt auch das Geld für die Arbeits-Förderung.
Zum Beispiel das Arbeits-losen-Geld für arbeits-lose Menschen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit ist in Nürnberg.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Arbeits-losigkeit

Ein Mensch ist arbeits-los,

  • wenn er keine Arbeit hat und
  • wenn er bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und eine Arbeits-Stelle sucht.

Wer Arbeits-losen-Geld 1 bekommt, muss in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein. Dann bezahlt die Bundes-Agentur für Arbeit die Beiträge für die Renten-Versicherung.

Nach dem Arbeits-losen-Geld 1 kommt das Arbeits-losen-Geld 2.
Man sagt auch Hartz 4. Sit dem 1.1.2023 heißt es Bürger-Geld.

Für Hartz 4 werden keine Beiträge an die gesetzliche Renten-Versicherung gezahlt.
Sie können sich aber frei-willig in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichern.
Dann bezahlen Sie die Beiträge selbst.

Wenn Sie Hartz 4 bekommen, gilt die Zeit nur noch als Anrechnungs-Zeit.
Das ist wichtig für die Rente.

Für die Rente ist wichtig:

  • Wie viel Geld haben Sie an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt?
  • Wie lange haben Sie Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt?

Wer mehr Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt hat,
bekommt später mehr Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Arbeits-Unfähigkeit

Arbeits-unfähig bedeutet:

Ein Mensch ist krank.
Und kann deshalb seine Arbeit für eine Zeit lang nicht (mehr) machen.

Dann brauchen Sie eine Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt.
Das ist ein Zettel vom Arzt.
Dort steht wie lange Sie krank sind.
Die Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung müssen Sie an Ihren Arbeit-Geber schicken.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Aufstockungs-Beitrag

Manche Menschen haben eine gering-fügige Beschäftigung.
Zum Beispiel einen Mini-Job.
Man sagt auch: 450-Euro-Job.
Menschen mit einem Mini-Job nennt man auch kurz Mini-Jobber.

Mini-Jobber verdienen nur wenig Geld.
Höchstens 520 Euro im Monat. Bis vor Kurzem lag die Grenze bei 450 Euro. Das wurde nun auf 520 Euro erhöht.

Seit 2013 sind Mini-Jobber renten-versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Jeden Monat müssen Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt werden.

Einen Teil von den Beiträgen bezahlt der Arbeit-Geber.
Den Rest von den Beiträgen muss der Mini-Jobber selber bezahlen.
Das nennt man Aufstockungs-Beitrag.

Die Aufstockungs-Beiträge sind wichtig für die Rente.
Dann bekommt der Mini-Jobber später mehr Zeiten und mehr Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Auskunft und Beratung

Hier bekommen Sie kosten-lose Beratung und Informationen
von der Deutschen Renten-Versicherung:

  • in unseren Informations-Broschüren und Falt-Blättern
  • auf unserer Internet-Seite
  • in den Auskunfts- und Beratungs-Stellen (A+B-Stellen)
  • am Telefon
  • bei den Versicherten-Beratern
  • in den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet: wieder herstellen.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.

Bei der Rehabilitation soll eine Krankheit oder Behinderung besser werden.
Damit die Person so selbständig wie möglich leben kann.
Oder wieder so gut wie möglich arbeiten kann.

Für die Leistungen zur Rehabilitation sind in Deutschland verschiedene Stellen zuständig.
Zum Beispiel:

  • die Unfallversicherung
  • die Agentur für Arbeit
  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung.

Bei den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation arbeiten alle diese Stellen zusammen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Auskunfts- und Beratungs-Stelle (A+B-Stelle)

Die Renten-Versicherung hat überall in Deutschland Beratungs-Büros.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich gut mit allen Themen über die gesetzliche Renten-Versicherung aus.

In den Beratungs-Stellen können Sie Informationen bekommen.
Sie können eine Beratung bekommen.
Oder Sie können einen Antrag ausfüllen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungs-Stellen sind für Sie da.
Sie helfen Ihnen gerne.

Das kostet nichts.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Auskunfts-Rechte

Bei der Renten-Versicherung werden Informationen über jede versicherte Person gespeichert. Das sind persönliche Informationen.

Versicherte und Rentner haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten.
Das bedeutet: Sie können bei der Renten-Versicherung fragen:
Welche persönlichen Informationen sind bei der Renten-Versicherung gespeichert?

Die Renten-Versicherung muss ihnen das dann mitteilen.
Man sagt auch: Die Renten-Versicherung muss ihnen Auskunft geben.

Die Auskunft über die gespeicherten Informationen muss man beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Auslands-Aufenthalt

Wer in Deutschland eine Rente bekommt, kann auch eine Zeit lang im Ausland bleiben.

Manche Menschen fahren ins Ausland.
Und bleiben eine Zeit lang dort.
Zum Beispiel im Urlaub.
Oder wenn sie Menschen im Ausland helfen wollen.
Oder wenn sie in einem Kranken-Haus im Ausland behandelt werden.

Wenn diese Menschen in Deutschland eine Rente bekommen,
dann wird die Rente weiter bezahlt.
Auch wenn sie eine Zeit lang nicht in Deutschland sind.

Manchmal wollen die Menschen aber länger im Ausland bleiben.
Oder für immer.
Dann wird die Rente vielleicht nicht mehr ganz gezahlt.
Oder gar nicht mehr.

Fragen Sie vorher bei der Renten-Versicherung nach.
Zum Beispiel bei einer Beratungs-Stelle.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Zum Beispiel ob Sie im Ausland auch Rente bekommen.
Und wie viel Rente Sie dann bekommen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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