Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Mitwirkungs-Pflicht

mitwirken bedeutet: mitmachen, unterstützen, mithelfen

Pflicht bedeutet: Man muss etwas tun.

Mitwirkungs-Pflicht bedeutet: Sie müssen mithelfen.

Ein Beispiel:

Für Ihre Rente sind Ihre Versicherungs-Zeiten wichtig.
Zum Beispiel die Zeiten, für die Beiträge an die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt werden. Oder Schul-Zeiten und Ausbildungs-Zeiten.

Die Renten-Versicherung muss Ihre Versicherungs-Zeiten wissen.
Manchmal fehlen aber Informationen.
Dann müssen Sie mithelfen.
Damit die Renten-Versicherung alle wichtigen Informationen bekommt.

Das nennt man Mitwirkungs-Pflicht.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mütter-Rente

Mit der Mütter-Rente zahlt der Staat Beiträge für Mütter oder Väter in die Renten-Kasse ein.
So bekommen Mütter oder Väter mehr Rente.
Und die Renten-Kasse rechnet die Erziehungs-Zeiten von den Müttern oder Vätern an.

Erziehungs-Zeiten bedeutet:
Eltern erziehen ihre Kinder während dieser Zeit.

Mütter oder Väter haben vor 1992 Kinder bekommen?
Dann konnte die Renten-Kasse den Müttern oder Vätern ein Jahr Erziehungs-Zeit anrechnen.

Ab dem 1. Juli 2014 konnte die Renten-Kasse ein weiteres Jahr anrechnen.
Das heißt Mütter-Rente I.

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Mütter-Rente II.
Mit der Mütter-Rente II rechnet die Renten-Kasse den Eltern ein weiteres halbes Jahr an.

Eltern bekommen mehrere Kinder?
Eltern haben zum Beispiel vor 1992 Zwillinge bekommen?
Dann bekommen Mütter oder Väter bis zu 5 Jahre angerechnet.

Zusammengefasst bedeutet das:

Eltern haben vor 1992 Kinder bekommen?
Dann bekommen sie bis zu 2,5 Erziehungs-Jahre pro Kind angerechnet.

Eltern haben Kinder ab 1992 bekommen?
Dann bekommen sie bis zu 3 Erziehungs-Jahre angerechnet.

Lesen Sie auch: Erziehungs-Zeiten