Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Gebärden-Sprache

Die Gebärden-Sprache ist die Zeichen-Sprache für hör-behinderte Menschen.

Ein Gebärden-Sprachen-Dolmetscher ist ein Mensch, der die Gebärden-Sprache kann.

Der Gebärden-Sprachen-Dolmetscher übersetzt die gesprochene Sprache in die
Zeichen-Sprache. Und umgekehrt.
So kann ein hör-behinderter Mensch verstehen, was der andere sagt. Und umgekehrt.

Wenn ein hör-behinderter Mensch mit Mitarbeitern von einer Behörde sprechen will,
kann er einen Gebärden-Sprachen-Dolmetscher bekommen. Das ist sein Recht.
Die Behörde muss dann den Gebärden-Sprachen-Dolmetscher bezahlen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Generationen-Vertrag

Eine Generation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen in der Gruppe sind alle ungefähr gleich alt.

Ein paar Beispiele:

  • Die Generation Ihrer Groß-Eltern.

    Die Menschen in dieser Gruppe sind alle ungefähr so alt wie Ihre Groß-Eltern.

  • Die Generation 50Plus.
    Die Menschen in dieser Gruppe sind alle älter als 50 Jahre.
  • Die jüngere Generation.

    Die Menschen in dieser Gruppe sind junge Menschen.

Der Generationen-Vertrag ist kein richtiger Vertrag.
Das sagt man nur so.

Die Menschen aus der jüngeren Generation zahlen Geld an die Renten-Versicherung.
Von diesem Geld bezahlt die Renten-Versicherung
die Renten an die Menschen aus der älteren Generation.
Die jüngere Generation bezahlt also die Renten von der älteren Generation.
Das ist mit Generationen-Vertrag gemeint.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Gering-fügige Beschäftigung /
Gering-fügig entlohnte Beschäftigungen

Gering-fügig bedeutet: klein, wenig
Beschäftigung ist ein anderes Wort für Arbeit.

Gering-fügig entlohnte Beschäftigung bedeutet:
Für die Arbeit bekommt man nur wenig Arbeits-Lohn.

Eine Beschäftigung ist gering-fügig,
wenn der Arbeits-Lohn höchstens 538 Euro im Monat ist.
Oft sagt man auch 450-Euro-Job.
Das ist so, weil der Lohn bis vor Kurzem noch 450 Euro hoch war.
Das wurde geändert.
Dies wird auch Mini-Job genannt.

Eine gering-fügige Beschäftigung ist versicherungs-pflichtig.

Arbeit-Nehmer mit einer gering-fügigen Beschäftigung sind sozial-versichert.
Das bedeutet: Sie sind in der Renten-Versicherung versichert.
Und in der Kranken-Versicherung.

Dder Arbeit-Geber leitet die Beiträge an die Renten-Versicherung und an die Kranken-Versicherung weiter.
Und Steuern fürs Finanz-Amt.

Eine kurz-fristige Beschäftigung gehört auch zu den gering-fügigen Beschäftigungen.

Kurz-fristig bedeutet:
Man macht die Arbeit höchstens 3 Monate lang.
Oder höchstens 70 Arbeits-Tage im Jahr.

Für kurz-fristige Beschäftigungen müssen der Arbeit-Nehmer und der Arbeit-Geber keine Beiträge zur Sozial-Versicherung bezahlen.

Die Regeln für die gering-fügige Beschäftigung und für die kurz-fristige Beschäftigung gelten auch für selbständige Tätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie eine Firma für Garten-Arbeiten haben. Und mit dieser Arbeit nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Grund-Rente

Wenn Menschen lange gearbeitet haben und trotzdem wenig Rente bekommen:

Dann können sie vielleicht einen Zuschlag bekommen.

Das bedeutet: Sie bekommen Geld zu ihrer Rente dazu.

Dieses Geld heißt: Grund-Renten-Zuschlag.

Mehr Informationen zur Flexi-Rente in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Grund-Sicherung

Grund-Sicherung ist Geld von der Stadt oder Gemeinde.
Das Geld bekommen Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.
Zum Beispiel weil ihre Rente nicht reicht.
Oder wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht arbeiten können.

Die Grund-Sicherung ist keine Rente.
Deshalb ist es auch egal, wie viel Geld Sie an die Renten-Versicherung bezahlt haben.

Die Stadt oder Gemeinde rechnet aus, wieviel Grund-Sicherung Sie bekommen.
Dabei berücksichtigt die Stadt auch Ihre Rente.

Die Grund-Sicherung müssen Sie bei der Stadt oder Gemeinde beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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