Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Halb-Waise

Waisen sind Kinder, von denen die Eltern gestorben sind.
Wenn nur ein Eltern-Teil gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.

Halb-Waisen und Voll-Waisen können eine Waisen-Rente bekommen.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Haushalts-Hilfe

Eine Haushalts-Hilfe ist eine Person, die Ihnen im Haushalt hilft.
Zum Beispiel wenn Sie krank sind.
Oder eine Behinderung haben.

Die Arbeit von der Haushalts-Hilfe kostet Geld.

In bestimmten Fällen bezahlt die Renten-Versicherung die Kosten von der Haushalts-Hilfe.

Dafür gibt es bestimmte Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rehabilitation und Teilhabe

Hilfs-Mittel

Wenn Sie Leistungen zur Rehabilitation bekommen,
bezahlt die Renten-Versicherung auch Geld für Hilfs-Mittel zur Unterstützung der Rehabilitation.
Zum Beispiel für ein künstliches Bein. Das Fach-Wort dafür ist Prothese.

Mit der Rehabilitation will man erreichen, dass Sie wieder arbeiten können.
Zum Beispiel nach einer schweren Krankheit.
Oder wenn Sie eine Behinderung haben.

Die Renten-Versicherung bezahlt auch Geld für Hilfen am Arbeits-Platz.
Zum Beispiel einen besonderen Arbeits-Tisch.
Oder einen besonderen Computer.
Oder ein behinderten-gerechtes Auto.
Oder den Umbau von einem normalen Auto zu einem behinderten-gerechten Auto.

Die Hilfen müssen not-wendig sein.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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Rehabilitation und Teilhabe

Hinterbliebenen-Rente

Wenn ein Mensch stirbt, bleiben seine Angehörigen zurück.
Deshalb nennt man die Angehörigen auch Hinterbliebene.
Angehörige sind die Mitglieder von einer Familie.

Die hinterbliebene Ehe-Frau nennt man Witwe.
Den hinterbliebenen Ehe-Mann nennt man Witwer.
Die hinterbliebenen Kinder nennt man Waisen.

Wenn der gestorbene Mensch in der Renten-Versicherung versichert war,
können seine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen-Rente bekommen.
Es gibt die Witwen-Rente, die Witwer-Rente und die Waisen-Rente.

Für die Hinterbliebenen-Rente gibt es bestimmte Regeln.

Die Hinterbliebenen-Rente gilt auch für eingetragene Lebens-Partnerschaften.
Zum Beispiel wenn 2 Männer zusammen leben. Oder 2 Frauen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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Rente

Hinzu-Verdienst

Hinzu-Verdienst bedeutet:
Sie bekommen jeden Monat Rente
und verdienen noch Geld dazu.
Das dazu verdiente Geld nennt man Hinzu-Verdienst.

Der Hinzu-Verdienst kann bei der Rente angerechnet werden.
Das bedeutet: Sie bekommen dann vielleicht weniger Rente.

Bei der Erwerbs-Minderungs-Rente gibt es Hinzu-Verdienst-Grenzen.

Bei der Alters-Rente können Sie so viel hinzu-verdienen, wie Sie möchten. Sie müssen den Hinzu-Verdienst aber anmelden.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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Rente