Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Winter 2023

Vom Antrag bis zur Reha

  1. Informieren
    Wenn Sie eine Rehabilitation machen wollen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten und informieren Sie sich auf unseren Internetseiten rund um das Thema Reha. Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen einen Termin zur Videoberatung vereinbaren.
  2. Wunschklinik suchen und finden
    Wer mehr über die rund 90 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung erfahren möchte, kann die DRV-Kliniksuche nutzen. Auf dem Portal www.meine-rehabilitation.de können Sie die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen. Sie finden dort alle Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Kliniken, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden. Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Reha-Einrichtung vorrangig medizinische Gründe (Klinik-Spezialisierung, Therapieangebote, Luftkurort). Doch auch persönliche Bedürfnisse darf Ihre Wunschklinik erfüllen (Begleitperson, Sprachenangebot, Entfernung zum Wohnort).
  3. Reha-Antrag stellen
    Stellen Sie Ihren Reha-Antrag am besten online im Kundenportal. Im Antrag werden Sie direkt auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen und Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben.
  4. Die Rentenversicherung prüft
    Nach Eingang Ihres Antrags und aller erforderlichen Unterlagen prüft der zuständige Rentenversicherungsträger Ihren Anspruch auf Rehabilitation. Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen, geeignet sein. Auch darf die Wartezeit auf einen Platz in der Klinik nicht länger dauern, als es die Behandlung Ihrer Indikation erlaubt.
  5. Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik
    Stimmt Ihr Wunsch mit den Entscheidungskriterien der Rentenversicherung überein, ist der Weg frei zu Ihrer Wunschklinik. Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid.
  6. Die Rentenversicherung schlägt Kliniken vor
    Wenn Ihr Wunsch nach einer bestimmten Reha-Einrichtung aus sozialmedizinischen Gründen nicht erfüllt werden kann, schlägt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihrem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen vor. In diesem Fall wählen Sie bitte in einer Frist von 14 Tagen eine der vorgeschlagenen Kliniken aus. Verzichten Sie darauf, wird die im Bescheid an erster Stelle genannte Reha-Einrichtung für Sie ausgewählt. Sind die Gründe für die Ablehnung Ihres Wunsches für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
    Auch wenn Sie bei der Antragstellung keine Wunschklinik angegeben haben, schlägt Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen mit Ihrem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen zur Auswahl vor.
  7. Reha antreten
    Nachdem die Klinik-Entscheidung getroffen wurde, bekommen Sie von Ihrer Reha-Einrichtung ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen. Zum Beispiel wird Ihnen der Beginn Ihrer Rehabilitation mitgeteilt. Für weitere Fragen zum Klinik­aufenthalt oder Terminwünsche steht Ihnen Ihre Reha-Einrichtung zur Verfügung.

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Inhalt des Dossiers

  1. Vorwort
  2. Reha in der Wunschklinik
  3. Eine gute Wahl: Die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen
  4. Vom Antrag bis zur Reha
  5. Mit einer Anschlussreha­bilitation ­zurück in den Alltag
  6. Persönlich, digital und sicher
  7. Widerspruch – Ihr gutes Recht
  8. Das gilt 2024
  9. Sinnvoll, sicher und ­sympathisch
  10. Achtung vor Trickbetrug per SMS
  11. Ein Hoch aufs ­Ehrenamt
  12. Seminare für Mitarbeitende von ­Gemeinden und Versicherungsämtern