Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Winter 2023

Mit einer Anschlussreha­bilitation ­zurück in den Alltag

Frau auf Krücken sagt "Die Reha hat mir neue Lebensqualität geschenkt"Quelle:Deutsche Rentenversicherung

Für die Informationskampagne #einlebenlang der Deutschen Rentenversicherung erzählt Marlies von ­ihrer Anschlussrehabilitation nach ihrer Kniegelenksoperation – und wie sehr ihr die Zeit in einer Rehabilitationsklinik geholfen hat, wieder in den Alltag zurückzufinden.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Das Besondere an dieser Leistung ist, dass sie sich unmittelbar (spätestens zwei Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Das Krankenhaus stellt fest, ob eine Anschlussrehabilitation erforderlich ist. Dann hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses, den Antrag zu stellen. Bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen müssen vorliegen, beispielsweise sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren. Die Voraussetzungen prüft der zuständige Rentenversicherungsträger.

Stationär oder ambulant

Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel drei Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden. Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Klinikteam und Rehabilitandin beziehungsweise Rehabilitand entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen.
Ihr Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kos­ten müssen Sie sich beteiligen, sofern Sie eine stationäre Leis­tung in Anspruch nehmen – und zwar höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder Anschlussrehabilitationen in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patientinnen und Pa­tienten können sich ganz oder teilweise vom Rentenversicherungsträger davon befreien lassen.

Finanzielle Absicherung

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts, der im Allgemeinen sechs Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Leistungen oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

In einer Klinik Ihrer Wahl

Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten der gewünschten Reha-Klinik sollten auf Ihr Krankheitsbild ausgerichtet und spezialisiert sein. Auch hier kann Sie der Sozialdienst des Krankenhauses beraten. Oder Sie schauen selbst auf www.meine-rehabilitation.de.

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Inhalt des Dossiers

  1. Vorwort
  2. Reha in der Wunschklinik
  3. Eine gute Wahl: Die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen
  4. Vom Antrag bis zur Reha
  5. Mit einer Anschlussreha­bilitation ­zurück in den Alltag
  6. Persönlich, digital und sicher
  7. Widerspruch – Ihr gutes Recht
  8. Das gilt 2024
  9. Sinnvoll, sicher und ­sympathisch
  10. Achtung vor Trickbetrug per SMS
  11. Ein Hoch aufs ­Ehrenamt
  12. Seminare für Mitarbeitende von ­Gemeinden und Versicherungsämtern