Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 sollten noch bis Ende dieses Jahres eingezahlt werden. Grundsätzlich können sie auch noch bis 2. April 2024 gezahlt werden, jedoch erhöht sich der zu zahlende Mindestbetrag ab 2024 um rund 4 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck hin.
Werden die Beiträge noch im Jahr 2023 eingezahlt, kann ein Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro eingezahlt werden. Die Überweisung muss die Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, enthalten. Werden die Beiträge für 2023 erst 2024 geleistet, sind mindestens 100,07 Euro monatlich zu zahlen, der Höchstbeitrag bleibt unverändert.
Sinnvoll ist die Zahlung freiwilliger Beiträge insbesondere für Menschen, die Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, beispielsweise Selbständige, Hausfrauen und andere Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Außerdem erhöhen diese Beiträge die spätere Rente.
Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt zudem für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.