Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber ein. Daran erinnert die DRV Nord anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai.
Selbstverwaltung bedeutet, dass alle sechs Jahre Arbeitgeber und Versicherte bei den Sozialwahlen selbst bestimmen können, wer ihre Interessen im Parlament der gesetzlichen Rentenversicherung, der sogenannten Vertreterversammlung, vertritt.
Die DRV Nord ist in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für rund 2,3 Millionen Versicherte zuständig und zahlt knapp 1 Million Renten. Sie verfügt aktuell über einen Haushalt in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Die Vertreterversammlung der DRV Nord stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlerinnen und -zahler verwendet werden. Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung großen Einfluss.
Zudem erbringt die Selbstverwaltung Leistungen, von denen Beitragszahlende sowie Rentnerinnen und Rentner direkt profitieren: Knapp 70 ehrenamtlich tätige Versichertenälteste beraten "in der Nachbarschaft" für die DRV Nord zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen.