Deutsche Rentenversicherung

Die Handwerkerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Stand: Januar 2022

Stand 01.01.2022 Kostenlos

Selbstständig tätige Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gehören zu dem Personenkreis, der neben den Beschäftigten in der Rentenversicherung kraft Gesetzes pflichtversichert wird. Hierzu gehören auch die Gesellschafter einer eingetragenen Personengesellschaft (zum Beispiel GbR, KG, OHG). Dabei werden allerdings nur diejenigen Inhaber oder Gesellschafter in die Rentenversicherungspflicht einbezogen, die den handwerkerrechtlichen Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meistertitel) besitzen. Ausgeschlossen ist die Versicherungspflicht, wenn die Eintragung für einen handwerklichen Nebenbetrieb beziehungsweise eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH) erfolgt.

Die Publikation ist als gedruckte Ausgabe erhältlich. Bestellen Sie diese unter der E-Mail-Adresse: uk@drv-westfalen.de

Herunterladen