Auch Berufseinsteiger sind durch Erwerbsminderungsrente abgesichert

Versicherte müssen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlen. Für Berufseinsteiger gelten Sonderregeln.

Datum: 10.04.2026

Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Erwerbsfähigkeit plötzlich und unerwartet stark beeinträchtigt werden. Berufseinsteiger sind durch Sonderregelungen bereits vom ersten Arbeitstag an in der Rentenversicherung geschützt.

So genügt bereits ein Beitrag zur Rentenversicherung, um einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erwerben, wenn diese durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintritt und der Berufseinsteiger dadurch nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Auch wenn die Erwerbsminderung durch eine andere Erkrankung verursacht wird, kann eine Rente gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Weitere Information bietet die Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, die Sie auf dieser Seite kostenlos downloaden können.