Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Pflege-Personen

Wenn Menschen schwer krank sind, brauchen sie Pflege.
Das bedeutet: Jemand muss sich um sie kümmern.
Das machen meistens Leute aus der Familie.
Oder Bekannte oder Freunde.
Oder Menschen aus dem Wohn-Ort.

Diese Menschen nennt man Pflege-Personen.

  • Sie kümmern sich mindestens 10 Stunden in der Woche
    um pflege-bedürftige Menschen.
  • Sie machen das bei dem pflege-bedürftigen Menschen zu Hause.
  • Sie bekommen dafür keinen Arbeits-Lohn.
  • Der pflege-bedürftige Mensch bekommt Geld von der Pflege-Versicherung.

Die Pflege-Personen müssen in der Renten-Versicherung versichert sein.
Das bedeutet: Für die Pflege-Personen muss Geld an die Renten-Versicherung bezahlt werden. Das nennt man Beiträge.

Die Beiträge für die Renten-Versicherung bezahlt die Pflege-Kasse.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Pflege-Versicherung

In Deutschland sind die meisten Arbeit-Nehmer in der Sozial-Versicherung versichert.
Zur Sozial-Versicherung gehören die Kranken-Versicherung, die Renten-Versicherung,
die Arbeits-losen-Versicherung, die Unfall-Versicherung und die Pflege-Versicherung.

Die Pflege-Versicherung braucht man, wenn man pflege-bedürftig wird.

Pflege-bedürftige Menschen sind Menschen, die Pflege brauchen.
Das bedeutet: Es muss sich immer jemand um sie kümmern.
Zum Beispiel weil sie schwer krank sind.
Oder weil sie eine (schwere) Behinderung haben.

Die Pflege kann zu Hause sein.
Das nennt man häusliche Pflege.

Die Pflege kann auch in einem Pflege-Heim sein.
Das nennt man stationäre Pflege.

Die pflege-bedürftigen Menschen haben meistens einen Pflege-Grad.
Es gibt die Pflege-Grade 1, 2, 3, 4, und 5.
Ein Mensch mit Pflege-Grad 1 braucht nur ein wenig Unterstützung in der Pflege.
Der Pflege-Grad 5 ist der höchste Pflege-Grad.
Menschen mit Pflege-Grad 5 brauchen sehr viel Pflege.

Dafür bekommen die pflege-bedürftigen Menschen Geld von der Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung gehört zu Kranken-Versicherung.

Pflege-Versicherung der Rentner

Die meisten Rentner sind in der gesetzlichen Kranken-Versicherung pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein.
Das steht so im Gesetz.

Die Rentner sind dann automatisch auch in der gesetzlichen Pflege-Versicherung versichert.
Die Pflege-Versicherung gehört zur Kranken-Versicherung.

Die Pflege-Versicherung kostet jeden Monat Geld.
Das nennt man Beiträge.

Die Beiträge für die Pflege-Versicherung werden direkt von der Rente abgezogen. Die Renten-Versicherung überweist das Geld dann an die Pflege-Versicherung.

Manche Rentner sind frei-willig in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert.
Und in der gesetzlichen Pflege-Versicherung.
Oder sie sind in einer privaten Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung versichert.
Man sagt auch: Sie sind privat versichert.

Diese Rentner müssen ihre Beiträge für die Pflege-Versicherung selbst bezahlen.
Die Beiträge werden nicht von der Rente abgezogen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Pflege-Zeiten

Wenn Sie einen pflege-bedürftigen Menschen zu Hause pflegen,
sind Sie eine Pflege-Person.

pflegen bedeutet: Sie kümmern sich um einen kranken oder behinderten Menschen.
pflege-bedürftig bedeutet: Der Mensch braucht Hilfe und Pflege.
Es muss sich immer jemand um ihn kümmern.

Die Zeiten für die Pflege nennt man Pflege-Zeiten.
Das sind alle Zeiten zusammen, die Sie für die Pflege brauchen.

Die Pflege-Zeiten sind wichtig für die Rente.
Dann bekommen Sie später mehr Rente.

Pflege-Personen müssen in der Renten-Versicherung versichert sein.
Das bedeutet: Für die Pflege-Personen muss Geld an die Renten-Versicherung bezahlt werden. Das nennt man Beiträge.
Die Beiträge für die Renten-Versicherung bezahlt die Pflege-Kasse.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Pflicht-Beiträge

Pflicht bedeutet: Sie müssen etwas machen.

Versicherungs-Pflicht bedeutet: Sie müssen in einer Versicherung versichert sein.
Zum Beispiel in der Renten-Versicherung.
Die Versicherung kostet jeden Monat Geld.
Das nennt man Beiträge.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Pflicht-Versicherung

Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen in der Renten-Versicherung versichert sein.
Die Renten-Versicherung ist dann eine Pflicht-Versicherung.

  • Die Versicherungs-Pflicht gilt auch für diese Personen:
    Auszubildende.
    Man kann auch Azubi sagen.
    Das ist kürzer.
    Auszubildende lernen einen Beruf.
    Das nennt man Berufs-Ausbildung.

  • Menschen mit Behinderung,
    wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

  • Arbeits-lose Menschen,
    wenn sie Arbeits-losen-Geld bekommen.

  • Mütter, die Kinder erziehen. Für drei Jahre nach der Geburt.
  • Und noch ein paar andere Gruppen.

Menschen mit einer eigenen Firma sind nicht versicherungs-pflichtig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK