Unter dem Vorsitz von Klaus Puschaddel beschloss die Vertreterversammlung den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) für das Jahr 2016 mit einem Volumen von über 9,8 Milliarden Euro.
Im Mittelpunkt der Sitzung des Rentenparlaments in Lübeck standen auch die jüngsten Reformvorschläge der Regierungskoalition. „Die Flexirente ist der richtige Weg“, begrüßte der alternierende Vorstandsvorsitzende Edgar Wonneberger die Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe der Bundesregierung. Diese hatte am 10. November ein Eckpunktepapier zur flexibleren Gestaltung der Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand vorgelegt. Ziel sei es, nicht nur das Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler, sondern auch das Arbeiten neben der Vollrente attraktiver auszugestalten.
Erfreulich sei dabei auch, dass die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig mehr für den Erhalt der Erwerbsfähigkeit tun könne. Die Vorschläge sehen vor, verstärkt präventive Leistungen zu erbringen.
Außerdem begrüßte der alternierende Vorstandsvorsitzende, dass das Eckpunktepapier Anreize für ein Arbeiten parallel zur Rente biete und damit den gleitenden Übergang in den Ruhestand fördere. Zu diesem Zwecke sei angedacht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten auszuweiten. Nach der Neuregelung solle eine gleitende teilweise Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die vorgezogene Altersrente erfolgen. Bei dem derzeit geltenden Stufenmodell führt schon ein geringfügiges Überschreiten zu einer deutlichen Minderung der Rente.
Auch die vorgezogene Möglichkeit ab 50 zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität, so Edgar Wonneberger. Hierdurch könne insbesondere in Branchen mit gesundheitlich belastenden Berufen der frühere Ausstieg ermöglicht werden, ohne dass Abschläge hingenommen werden müssten.
Begrüßenswert sei darüber hinaus, das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die Versicherten lohnender zu gestalten. Danach könnten auch Altersvollrentner zusätzliche Rentenansprüche erwerben, indem sie den Arbeitgeberbeitrag freiwillig um den eigenen Arbeitnehmeranteil aufstocken.
Die zuvor genannten Beispiele würden zeigen, dass noch viele Detailfragen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu klären seien, so Edgar Wonneberger. Da die vorgeschlagenen Neuregelungen das Recht der Hinzuverdienstgrenzen grundlegend ändern würden, sei erforderlich, dass der Rentenversicherung ein ausreichender Vorlauf für die Umsetzung des Gesetzes bleibe.