Die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) hat bereits im April 2019 die Umsetzung der "Mütterrente II" abgeschlossen. "Damit durften sich unsere Rentnerinnen früher über das Rentenplus freuen, als der Bundesdurchschnitt," lobte Geschäftsführerin Dr. Ingrid Künzler auf der Vertreterversammlung am 19. Juni in Lübeck den Einsatz ihrer Beschäftigten.
Bisher wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Mit der Neuregelung wird ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um aktuell bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten.
Rund 9,5 Millionen Versicherungskonten mussten im ganzen Bundesgebiet angefasst werden - davon allein etwa 311.000 Rentenfälle und mehr als 111.000 Konten von Nicht-Rentnern bei der DRV Nord. Bundessozialminister Hubertus Heil sprach den Rentenversicherungsträgern in einem Schreiben vor wenigen Tagen persönlich seinen Dank für die gute Unterstützung und rasche Umsetzung des Gesetzes aus, berichtete Dr. Künzler.
Möglich war diese schnelle Umsetzung nur durch die moderne IT-Infrastruktur und gute programmtechnische Unterstützung. "Die Digitalisierung bei der DRV Nord schreitet voran", hob der Vorstandsvorsitzender der DRV Nord Edgar Wonneberger hervor.
Wonneberger bezeichnete die Digitalisierung als ein zentrales Thema des Jahres 2019 und berichtete von verschiedenen Projekten des Rentenversicherungsträgers. Die digitale Akte spare Transport- und Liegezeiten. "Wir sehen eine positive Auswirkung auf die Laufzeiten und gerade auch für Antragssteller geht es damit künftig schneller zur Entscheidung", lautete sein Fazit über den Stand der Digitalisierung im Sozialmedizinischen Dienst der DRV Nord.
Die Geschäftsführerin Dr. Künzler kündigte an, dass bis zum Frühjahr 2020 die gesamte Sachbearbeitung und damit mehr als 1200 Beschäftigte nur noch digital arbeiten würden. Bereits heute werden Rentenanträge weitestgehend elektronisch aufgenommen. "Wir wollen zudem die elektronische Kommunikation mit den Versicherten und Arbeitgebern, aber auch mit anderen Sozialversicherungsträgern, Behörden oder Gerichten ausbauen", sagte Dr. Künzler.