Zum 1. Juli erhalten die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung mehr Rente. In den alten Bundesländern beträgt die Erhöhung monatlich 3,18 Prozent. In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 3,91 Prozent.
Grundlage für die Rentenanpassung sind im Wesentlichen die Lohnentwicklung und der Nachhaltigkeitsfaktor, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck. Der Faktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden.
Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert - also der Wert eines Entgeltpunktes in Euro - in den alten Bundesländern (West) von 32,03 Euro auf 33,05 Euro. In den neuen Bundesländern (Ost) steigt er von 30,69 Euro auf 31,89 Euro und erreicht damit nun 96,5 Prozent des Westwertes.
Knapp 29 Jahre nach der Wiedervereinigung unterscheiden sich die Rechengrößen in der Rentenversicherung im Osten noch immer von den Westwerten. Bis 2025 soll ein einheitliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland eingeführt werden. Grundlage hierfür bildet das 2017 verabschiedete Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung: Schritt für Schritt werden der aktuelle Rentenwert, die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße in den neuen Bundesländern auf die jeweiligen Westwerte angehoben. Parallel dazu fällt die Hochwertung der ab 2019 im Osten von den Versicherten erzielten Entgelte von Jahr zu Jahr geringer aus, bis sie 2025 komplett entfällt.
Weitere Auskünfte erhalten Ratsuchende bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.