Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung eine rasche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der Ehepartner vor dem Tod schon eine Rente bezogen hat. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbedatum können die hinterbliebenen Ehepartner bei dem Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss auf ihre Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck hin.
Dabei wird die bisherige Rentenzahlung der oder des Verstorbenen für die nächsten drei Monate als Überbrückungshilfe im Voraus in einer Summe an die Witwe oder den Witwer ausgezahlt. Wichtig zu beachten: Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung müssen Betroffene auch einen formellen Antrag auf eine Hinterbliebenenrente beim zuständigen Rentenversicherer stellen. Bei der späteren Berechnung der Rente wird der ausgezahlte Vorschuss angerechnet.