Deutsche Rentenversicherung

Hohes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung

Datum: 27.06.2025

Die gesetzliche Rentenversicherung genießt in Deutschland hohes Ansehen: Laut einer aktueller Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung halten 89 Prozent der Menschen sie für eine tragende Säule der Altersvorsorge. Zwei Drittel der Befragten haben Vertrauen in die Deutsche Rentenversicherung als Institution - ein Wert, den der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord), Jens-Arne Meier, nicht als Selbstverständlichkeit sieht: "Dieses Vertrauen ist kein Zufall", betonte er anlässlich der Vertreterversammlung der Organisation in Hamburg. "Es ist das Ergebnis der engagierten Arbeit unserer Mitarbeitenden. Ihr Einsatz macht jeden Tag den Unterschied."

Besonders stark ist das Vertrauen bei den über 60-Jährigen: 82 Prozent dieser Altersgruppe sehen die DRV positiv. Sorgen bereitet Meier jedoch die Skepsis der Jüngeren - vor allem der Erwerbstätigen. "Vertrauen kann man nicht verwalten - man muss es immer wieder neu gewinnen", betonte er.

Mit Blick auf aktuelle politische Rentenpläne warnte Meier deshalb vor einer einseitigen Lastenverteilung. Wenn etwa neue Leistungen - wie die geplante Ausweitung der Mütterrente - nicht durch Beiträge gedeckt, sondern aus der Rentenkasse finanziert werden, wachse der Unmut bei den Jüngeren. "Wir als Vertreter des Systems Rentenversicherung fordern: Versicherungsfremde Leistungen müssen vollständig aus Steuermitteln bezahlt werden", sagte Meier. Andernfalls drohten steigende Rentenbeiträge - mit spürbaren Folgen für Beschäftigte, Unternehmen und die wirtschaftliche Stabilität des Landes.

"Das Gefühl was eine gerechte Verteilung von Lasten zwischen den Generationen ist, lässt sich nicht nur mit Finanzmathematik klären. Es muss gesellschaftlich ausgehandelt werden", unterstützte Volker Reitstätter, Geschäftsführer der DRV Nord. Er wies darauf hin, dass die Pläne zur Erweiterung der Mütterrente große Ressourcen in der Verwaltung binden werden.

Auf dem Bild sind der Vorstandvorsitzende und der Geschäftsführer der DRV Nord zu sehenQuelle:DRV Nord Jens-Arne Meier und Volker Reitstätter bei der Vertreterversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg Jens-Arne Meier und Volker Reitstätter bei der Vertreterversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg

Ab Juli 3,74 Prozent mehr gesetzliche Rente

Wann genau das Geld eingeht, hängt davon ab, wann der Ruhestand begonnen hat

Datum: 25.06.2025

Ab dem 1. Juli steigt die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent. Doch das Plus landet nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gleichzeitig auf dem Konto. Wann genau das Geld eingeht, hängt davon ab, wann der Ruhestand begonnen hat.

Konkret heißt das: Wer seit April 2004 oder später Rente bezieht, bekommt das Geld am Monatsende - die erste erhöhte Zahlung kommt also Ende Juli. Bei einem Rentenbeginn vor April 2004 überweist die Deutsche Rentenversicherung das Geld vorab. In diesen Fällen trifft die höhere Rente schon Ende Juni ein. Eine Antrag ist für das Rentenplus nicht nötig - die Anpassung läuft automatisch.

Die Erhöhung gilt bundesweit, also sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland. Mit 3,74 Prozent fällt sie deutlich höher aus als die aktuelle Teuerungsrate. Laut Statistischem Bundesamt lag die Inflation im Mai bei 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Renten Service der Deutschen Post verschickt seit Mitte Juni die Rentenanpassungsmitteilungen. Diese Schreiben enthalten auch den konkreten Auszahlungszeitpunkt. Bis spätestens Ende Juli sollten alle Rentnerinnen und Rentner die Mitteilung im Briefkasten haben.

Bis zum 45. Geburtstag Rentenbeiträge nachzahlen

Rentenlücken rechtzeitig schließen und im Alter profitieren

Datum: 13.06.2025

Im Durchschnitt starten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zwischen Anfang und Ende 20 in den Job. Zuvor haben die jungen Menschen in der Regel ihre Schulausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Zählen diese Zeiten etwa zur Rente? Die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) beantwortet die wichtigsten Fragen, ob Schul- und Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden und was heute unter 45-Jährige dafür tun können.

Welche Ausbildungszeiten werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag berücksichtigt?

Ab dem 17. Geburtstag können Zeiten in denen eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht beziehungsweise an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen wurde, als Anrechnungszeit mit insgesamt bis zu acht Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in das Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die DRV Nord diese Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen. Darüber hinaus können für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Beiträge nachgezahlt werden.

Welche Vorteile ergeben sich durch die freiwillige Zahlung?

Die freiwilligen Beiträge erhöhen in der Regel den Rentenanspruch. Zudem können Mindestversicherungszeiten - auch Wartezeiten genannt – erfüllt werden, um eine Altersrente gegebenenfalls vorzeitig in Anspruch nehmen zu können. Ob sich eine Nachzahlung der Rentenbeiträge für Sie lohnt, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Für welche Ausbildungszeiten können zusätzliche Beiträge eingezahlt werden?

Für folgende Zeiten kann eine Beitragsnachzahlung beantragt werden, wenn diese noch nicht mit Beiträgen belegt sind:

  • Zeiten der schulischen Ausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
  • Zeiten der Schul- und/oder Hochschulausbildung ab dem 17. Lebensjahr, die wegen Überschreitens der maximal anrechenbaren acht Jahre nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können.
  • Studienzeiten nach dem Abschluss bis Studienende. Aber auch Zeiten, in denen promoviert oder ein Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudium absolviert wurde.

Bis wann ist eine Zahlung möglich und wie beantrage ich diese?

Die Nachzahlung kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahmen können bei Nachversicherung oder Ausscheiden aus einer Beschäftigung, in der Sie von der Versicherungspflicht befreit waren, gelten. Sie können über die Online-Services einen „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ (Formular V0080) stellen.

Wie hoch ist die Nachzahlung?

Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro wählbar (Stand 2025). Bei zugelassener Teilzahlung (höchstens fünf Jahre) richtet sich die Höhe der Rate nach den aktuellen Werten im Jahr der Zahlung der Rate.

Information und Beratung

Über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag V008 digital einreichen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0080

Reha hilft bei Asthma - auch schon im Kindesalter

Datum: 05.05.2025

Am 6. Mai rückt der Welt-Asthma-Tag die chronische Lungenerkrankung in den Fokus. Zwar gilt Asthma Bronchiale als unheilbar, doch eine gezielte Behandlung kann die Beschwerden lindern. Auch Rehabilitations-Angebote der Deutschen Rentenversicherung Nord helfen, die Folgen abzumildern und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

"Wenn trotz ambulanter Behandlung Beschwerden bleiben, ist eine Reha der richtige Weg", sagt Dr. Christian Falkenberg, Ärztlicher Direktor der Fachklinik Satteldüne auf Amrum. Die Deutsche Rentenversicherung Nord unterstützt Betroffene - besonders wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist oder junge Menschen wegen Asthma Probleme in Schule oder Ausbildung haben.

Die gute Nachricht: Trotz anhaltend hoher Fallzahlen kommen immer mehr Menschen mit Asthma gut durch den Alltag. "Damit das gelingt, lohnt sich eine Reha oft schon im Kindesalter", betont Dr. Falkenberg. Sie verbessert die Lebensqualität und schafft eine stabile Basis für den weiteren Lebensweg.

Lungenfunktionstests in der Fachklinik SatteldüneQuelle:Julian Uebe Fachklinik Satteldüne - Atemwege Lungenfunktionstests in der Fachklinik Satteldüne

Weitere Informationen zu Reha-Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie eine Übersicht über geeignete Einrichtungen finden Sie unter www.drv-reha.de.