In den Medien wird aktuell über eine mögliche Nichtberücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten sowie von Entgelten für die Berufsausbildung durch die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Hintergrund sind der Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes und durchgeführte Prüfungen im Rentenbestand der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord nimmt als Regionalträger für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hierzu wie folgt Stellung:
Berücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten
Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat bereits im Jahre 2011 sämtliche Fälle, in denen ein Kinderzuschlag bei Hinterbliebenenrenten möglicherweise nicht berücksichtigt worden war, von sich aus aufgegriffen. Insgesamt wurden alle in Frage kommenden 2.200 Fälle von der Sachbearbeitung geprüft. Dabei kam es in 193 Fällen zu einer Neuberechnung der Rente. In allen Fällen ist die Rentennachzahlung bereits erfolgt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der festgestellte Fehler aufgrund einer inzwischen erfolgten Verfeinerung der programmgestützten Fehlerprüfung nicht mehr auftreten kann.
Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente haben seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Zuschlag wegen eigener Kindererziehungszeiten. Damit soll erreicht werden, dass die Kindererziehung auch bei der Witwen- bzw. Witwerrente honoriert wird und die seit 2002 von 60 Prozent auf 55 Prozent zu reduzierenden Witwen- und Witwerrenten einen Ausgleich erfahren.
Anrechnung von Berufsausbildungsentgelten
Fehler bei der Entgeltaufteilung bei Berufsausbildungszeiten – wie im Prüfbericht des Bundesversicherungsamtes erwähnt – sind bei der Deutschen Rentenversicherung Nord nicht aufgetreten.