Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vor dem Ende des Erwerbslebens einen Antrag stellen und dabei alle notwendigen Unterlagen einreichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin.
"Wir empfehlen, dass Versicherte ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen", erläutert Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord. Insbesondere wenn zeitweise im Ausland gearbeitet wurde, sollte vorher geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung bereits alle Unterlagen vorliegen oder ob noch Lücken im Versicherungsverlauf bestehen. Ein wichtiger Hinweis: Wird der Antrag zu spät gestellt, kann die Rente für zurückliegende Monate nicht nachgezahlt werden.
Wer seinen Rentenantrag selbst ausfüllen möchte, kann dieses im Internet mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung tun. Wird jedoch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigt, stehen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Nord auch in der aktuellen Krise zur Verfügung. "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Anträge gerne zusammen mit Ihnen direkt am Telefon auf", sagt Sebastian Bollig. Weitere Informationen erteilt die Deutsche Rentenversicherung Nord telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 22 oder auf unserer Internetseite.