Die Deutsche Rentenversicherung Nord weitet ihren Service langsam wieder aus. Ab sofort können in den Auskunfts- und Beratungsstellen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wieder Termine für eine individuelle Vor-Ort-Beratung vereinbart werden.
Der Gesundheitsschutz hat weiterhin hohe Priorität: Um Warte- und Aufenthaltszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden ausschließlich Personen beraten, die vorab einen Termin vereinbart haben. "Beratungen ohne vorherige Terminvereinbarung sind derzeit nicht möglich", betont Andreas Bossen von der Deutschen Rentenversicherung Nord. Auch bittet die Deutsche Rentenversicherung darum, nur alleine zur Beratung zu kommen. Eine Begleitung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich - etwa Übersetzer, Betreuer oder persönliche Helfer als Assistenzpersonen.
Beratungen ohne vorherige Terminvereinbarung sind derzeit nicht möglich.
Andreas Bossen, Deutschen Rentenversicherung Nord
Versicherte können die Beraterinnen und Berater weiterhin über die Festnetznummern der Beratungsstellen erreichen. "Wir führen Beratungen und Antragsaufnahmen insbesondere für Risikogruppen gerne weiterhin telefonisch durch. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an", sagt Andreas Bossen.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord war während der Corona-Einschränkungen für ihre Kundinnen und Kunden stets erreichbar: Ratsuchende konnten sich per Telefon oder Online beraten lassen. Dieses Serviceangebot bleibt unverändert fortbestehen. Alle Anträge können über die Onlinedienste der Rentenversicherung bequem von zu Hause aus gestellt werden.
Termine für eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle werden vorab telefonisch vergeben. Versicherte können sich hierzu direkt an die jeweiligen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Nord wenden. Die entsprechenden Telefonnummern finden Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-nord.de. Dort sind neben den Servicezeiten auch die Regeln veröffentlicht, die für den Gesundheitsschutz bei einem persönlichen Besuch gelten.