Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahlen

Unsere Selbstverwaltung macht die Deutsche Rentenversicherung bürgernah und gewährleistet einen gerechten Interessensausgleich. Das Vertrauen und die Partnerschaft von Versicherten und Arbeitgebern bilden die Basis für die Gestaltung der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Sozialwahlen bei der DRV

Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik Deutschland 1953 statt. Die Wahl für die dreizehnte Amtsperiode fand im Jahr 2023 statt.

Wie funktioniert die Sozialwahl?

Versicherte bestimmen mit der Sozialwahl darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft. Für die Umsetzung der Wahl wird ein Wahlausschuss eingesetzt, der inhaltlich und organisatorisch durch ein Wahlbüro aus dem Büro der Selbstverwaltung unterstützt wird.

Wer darf wählen?

Mit über 50 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik.

Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner die Personen, die die Versichertenseite vertreten sollen. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wie wird gewählt?

Abgestimmt wird grundsätzlich per Brief und natürlich portofrei. Versicherte erhalten die Wahlunterlagen mit dem roten Brief bequem nach Hause zugestellt.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Nord hat allerdings eine sogenannte Friedenswahl stattgefunden. Die vorschlagsberechtigten Gruppen der Arbeitgeber und Versicherten haben nur jeweils so viele Kandidat*innen zur Wahl auf die Vorschlagslisten gesetzt haben, wie es Plätze in der Vertreterversammlung gibt.

Gemäß den gesetzlichen Regelungen findet in diesem Fall keine echte Wahl statt, da jeder Kandidat einen Platz erhält. 

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. Das Gremium besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, wovon 15 der Versichertenseite­ und 15 der Arbeitgeberseite angehören.

Sie verabschieden beispielsweise den Haushalt, nehmen die Jahresrechnung ab, entlasten Vorstand und Geschäftsführung und wählen die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung.

Die Vorschlagslisten für die Sozialwahl stellen die Sozialpartner auf. In unserer Region sind es für die Arbeitgeberseite die Unternehmensverbände Nord und für die Versichertenseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB).

Informationsportal der sozialen Selbstverwaltung

Soziale Selbstverwaltung

Sozialwahl 2023

Im Jahr 2023 fand die letzte Sozialwahl statt. Wahltag war der 31. Mai 2023.

Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses der DRV Nord fand am 31. Mai 2022 um 11 Uhr statt. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Sitzungsort ist generell der Sitz der Hauptverwaltung in 23556 Lübeck, Ziegelstr. 150.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Tagesordnung und den angehängten Dokumenten, die Sie hier finden - inclusive des endgültigen Wahlergebnisses.