Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) vom 19.06.2023 ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird nun erstmals auch die Anzahl der Kinder bei der Beitragshöhe zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt.