Deutsche Rentenversicherung

In Corona-Zeiten: Rentenversicherung hilft pflichtversicherten Selbstständigen

Selbstständige können Beitragszahlung auf Antrag aussetzen

Datum: 02.04.2020

Handwerker, Friseure, freiberufliche Lehrer: Wer als Selbstständiger pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann die Beitragszahlungen vorübergehend aussetzen.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jetzt mit.

Auch wer eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen hat und die Beiträge zur Rentenversicherung derzeit in Raten zahlt, kann diese Möglichkeit nutzen. Die Rentenversicherung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Den Termin dafür erhalten die Betroffenen rechtzeitig vorab.

Selbständige, die von der Möglichkeit die Beitragszahlung auszusetzen Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg. Das kostenfreie Servicetelefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 480 18 zur Verfügung.

Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Über die Online-Dienste unter www.deutsche-rentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.