Von Zeit zu Zeit tauchen in Veröffentlichungen immer wieder mal Behauptungen auf, ein Großteil der Rentenbescheide sei falsch. Von bis zu 40 Prozent ist dabei die Rede. Gestützt werden diese vermeintlichen Tatsachen mit Erfahrungsberichten von freiberuflich tätigen Rentenberaterinnen und Rentenberatern. Die Rentenversicherung macht daher den Faktencheck.
Betrachtet man die Widerspruchsstatistiken der Deutschen Rentenversicherung, zeigt sich folgendes Bild: Im Jahr 2023 wurden rund 2 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 154.000 Fällen davon wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Bei lediglich 0,6 Prozent dieser Widersprüche (also rund 1.000 Fälle) waren tatsächlich Fehler aufgetreten. In 25,8 Prozent der Widersprüche (rund 39.700 Fälle) hat die Deutsche Rentenversicherung von sich aus die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, da unter anderem Unterlagen nachgereicht wurden, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Solche pauschalen Aussagen sind daher falsch.
Welche Gründe gibt es für fehlerhafte Rentenbescheide?
Fehlerhafte Rentenbescheide sind in der Regel auf fehlende Informationen dir Rentenversicherung zurückzuführen. Versicherte sollten daher grundsätzlich darauf achten, dass keine Lücken in ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind.
Damit in der Rentenberechnung alles vollständig und richtig berücksichtigt werden kann, sollten im Rentenantrag alle Fragen vollständig beantwortet werden. Auch wichtige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sollte man der Rentenversicherung zeitnah mitteilen. Dies können zum Beispiel der Wechsel des Wohnortes oder der Bezug weiterer Sozialleistungen sein. Den Versicherungsverlauf bekommt man im Übrigen schon vor dem Rentenantrag mehrfach zugeschickt. Ein Blick hinein lohnt sich.
Was kann ich tun, wenn ich einen Fehler im Rentenbescheid gefunden habe?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Aber auch später besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. In beiden Fällen sind eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beizufügen.
Woraufhin sollte jeder Rentenbescheid bei Erhalt überprüft werden?
Der im Rentenbescheid enthaltene Versicherungsverlauf bildet die Grundlage der Rentenberechnung. Er sollte daher mit den eigenen Unterlagen abgeglichen und vor allem auf Lücken überprüft werden. Denn nicht alles, was wichtig für die Rente ist, wird der Rentenversicherung automatisch gemeldet. So müssen beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten individuell beantragt werden.
Was kann bereits vor Rentenantragstellung getan werden?
Versicherte erhalten in der Regel schon lange vor dem Rentenbescheid ihren ersten Versicherungsverlauf. Zusammen mit der ersten Renteninformation wird er jedem übersandt, der 27 oder älter ist und mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Versicherungsverlauf sollte bereits zu diesem Zeitpunkt auf Lücken überprüft werden, da erforderliche Nachweise später eventuell nicht mehr vorliegen oder nur noch schwer zu beschaffen sind. Im Rahmen einer Kontenklärung kann die Ergänzung fehlender Zeiten beantragt werden.
Wer kann mir bei Fragen zum Rentenbescheid helfen?
Wer Fragen zu seinem Rentenbescheid hat, kann sich an eine der vielen bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dies gilt auch bei Fragen zur Kontenklärung, zur Rentenantragstellung oder zum Versicherungsverlauf. Darüber hinaus gibt es vor Ort die Möglichkeit, ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherung zu Rate zu ziehen. Alle Adressen sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zu finden oder können am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800 erfragt werden. Die Beratung durch die Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung ist immer kostenlos.
Gibt es dennoch ein Risiko, dass der Rentenbescheid fehlerhaft ist?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt monatlich rund 26 Millionen Renten. Durch umfassende Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen und eine fortschreitende Automatisierung von Abläufen ist das Risiko für mögliche Fehler sehr gering. Sollten Fehler bei der Rentenberechnung festgestellt werden oder weitere Unterlagen eingegangen sein, erfolgt die Korrektur von Amts wegen. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig.