Wer selbständig als Tagesmutter bzw. Erzieher arbeitet, muss Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei ist es unerheblich, ob eine pädagogische Ausbildung vorliegt der nicht. Wichtig ist jedoch, dass die Tätigkeit darauf abzielt, die körperliche, geistige, seelische und charakterliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Unterschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat die Grenze von 556 Euro, müssen selbständige Tagesmütter und Erzieher keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Sie sind auch nur so lange versicherungs- und damit beitragspflichtig, wie sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer – z.B. einen Auszubildenden – in ihrem Betrieb beschäftigen. Die Aufnahme einer beitragspflichtigen selbständigen Tätigkeit muss der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.
Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.