Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ihnen auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte eingetragen werden können.
Das unabhängige Vorsorge-Portal der Deutsche Rentenversicherung www.ihre-vorsorge.de informiert jetzt darüber, dass der „Steuerlotse“, ein neues Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums, eine weitere Hilfe bei der Steuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern ist.
Zwei Anlagen müssen nicht mehr ausgefüllt werden
Durch die Neugestaltung der Steuererklärung und die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt, ist es seit diesem Jahr nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.
Rentenbeziehern, die schon in den Vorjahren eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt hatten, wurde die Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2020 gemeldeten Daten bereits im Januar und Februar dieses Jahres zugesandt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden.
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen die Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention findet man in dem umfangreichen Broschüren-Angebot auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.