Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Nord
Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten entscheiden dabei über die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung.
Was bedeutet Selbstverwaltung?
Selbstverwaltung meint das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben. Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern sowie Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern über die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung entscheiden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen z.B. in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Bau. So stellen sie u.a. den Haushaltsplan auf und überprüfen die Ausgaben der Rentenversicherung. Sinn der Selbstverwaltung ist, dass diejenigen, die mit ihren Beiträgen die Rentenversicherung finanzieren, die Verwaltung mitgestalten und kontrollieren können.
Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung (quasi das Parlament der Rentenversicherung) und der Vorstand. Beide Organe sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen, mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern sowie der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner besetzt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden alle sechs Jahre in einer
Sozialwahl gewählt.
Eine wichtige Kontrollfunktion der Selbstverwaltung gegenüber der Verwaltung ist der Mitarbeit in Widerspruchsausschüssen. Zur Erklärung: Wird gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt, überprüfen die ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertreter die getroffenen Verwaltungsentscheidungen.
Ebenfalls gehört die Wahl der ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten zu ihrem Aufgabenbereich. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein engagieren sich insgesamt 59 Versichertenälteste für die DRV Nord. Sie stehen allen Versicherten in Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rentenversicherung kostenlos vor Ort zur Seite.
Erklärvideo: Das Rentenparlament
Erklärvideo: Das Rentenparlament
Die Vertreterversammlung und ihre Aufgaben
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Selbstverwaltung. Sie ist paritätisch, d.h. zu gleichen Teil mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, besetzt. Derzeit gehören ihr pro Seite jeweils 15 Mitglieder an. Die Vertreterversammlung wird für sechs Jahre von Arbeitgebern und Versicherten durch die sogenannte Sozialwahl gewählt. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Oktober zwischen Arbeitgeber- und Versichertenseite. Die Ergebnisse der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Gremiums sind einsehbar.
Quelle:DRV NordFalk Schütt, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebergruppe)
Quelle:DRV NordHeiko von Thaden, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Versichertengruppe)
Mitglieder der Vertreterversammlung
Arbeitnehmervertretung
Arbeitgebervertretung
von Thaden, Heiko (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung)
Schütt,Falk (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung)
Hahn, Rainer
Krabbenhöft, Maike
Kannenberg, André
Walter, Andreas
Grundmann, André
Stelter, Meike
Langfeld, Jörg
Schulze, Sebastian
Semling, Siegmund
Hofmann, Erik
Müller, Roger
Meyer, Andreas
Riedel, Dieter
Seitz, Michael
Ermel, Arndt
Ritter, Ann-Christin
Moder, Andrea
Konrad, Michael
Zokolowski, Thomas
Möller, Birgit
Tischmann, Harry
Tietgen, Olaf
Kunze, Horst
Mischke, Marcus
Schlesener, Sabrina
Scharnberg, Andrè
Martens, Dieter
Neumeier, Cornelia
Die 30 Mitglieder der Selbstverwaltung werden durch die Sozialwahl gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
Die Vetreterversammlung hat zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse gebildet und mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzt:
Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Ausschuss für Rechnungsprüfung
Ausschuss für Rehabilitation
Was ist der Vorstand und welche Aufgaben hat er?
Dem Vorstand gehören jeweils sechs Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an. Der Vorsitz wechselt während der sechsjährigen Amtszeit jährlich am 1. Oktober zwischen dem Vertreter der Versicherten und dem Vertreter der Arbeitgeber.
Maurer, Matthias (alternierender Vorsitzender des Vorstands)
Wonneberger, Edgar (alternierender Vorsitzender des Vorstands)
Wegner, Gabriele
Sander, Peter
Wilczek, Jörg
Kammenhuber, Frank
Rohlf, Carmen
Stolz, Günter J.
Warncke, Jürgen
Koch, Sebastian
Duric, Bedra
Röhrig, Wilfrid
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt.
Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
Vertretung der DRV Nord nach außen, soweit nicht die Geschäftsleitung zuständig ist,
Entscheidung über Anlage und Verwaltung des Vermögens,
Aufstellung des Haushaltsplanes,
Entscheidung über bedeutende Organisations- und Personalfragen und
Prüfung der Jahresrechnung.
Öffentliche Bekanntmachung der Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane
Wenn Mitglieder der Vertreterversammlung oder des Vorstands innerhalb einer Amtsperiode aus dem Ehrenamt ausscheiden, wird ein Ergänzungsverfahren gem. § 60 SGB IV durchgeführt. Ab dem 01. Juli 2022 machen wir die Veränderungen in den Organen der Selbstverwaltung an dieser Stelle öffentlich bekannt.
Vertreterversammlung
Vorstand
09. September 2022: Herr Horst Albert aus Kiel ist als stellvertretender Arbeitgebervertreter Nr. 2 aufgerückt. Herr Jens-Arne Meier aus Osterrönfeld wurde zum stellvertretenden Arbeitgebervertreter Nr. 3 gewählt.
Kontakt
Kontakt zu den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes können Sie über das Büro der Selbstverwaltung aufnehmen. Wenden Sie sich hierzu an den Leiter des Bereiches, Herrn Mathias Rühe:
[Name des Mitglieds der Selbstverwaltung] c/o.
Deutsche Rentenversicherung Nord
Büro der Selbstverwaltung, Herrn Mathias Rühe
23544 Lübeck