Inhalt
Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. Das bedeutet, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung erfüllen.
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Weitere Informationen
Was bedeutet Selbstverwaltung?
Selbstverwaltung ist das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben. Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten die Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung erfüllen.
Sozialwahl 2017
Die letzte Sozialwahl fand am 31. Mai 2017 statt.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Deutschen Rentenversicherung Nord. Sie ist paritätisch besetzt, mit jeweils 15 Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
Der Vorstand
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Ihm gehören jeweils sechs Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an.
Sitzungen der Vertreterversammlung
Die Verteterversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr.Die Sitzungen sind öffentlich. Auch Pressevertreterinnen und -vertreter sind herzlich willkommen.