Wer nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist, muss sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern. Eine wichtige Möglichkeit hierfür sind freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 ist dies nur noch bis zum 31. März möglich.
Durch freiwillige Beiträge an die Rentenkasse können beispielsweise Mindestversicherungszeiten für einen Anspruch auf eine Reha oder eine Rente erfüllt und zudem die späteren Rentenbezüge erhöht werden. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 96,72 Euro pro Monat, maximal können 1320,60 Euro pro Monat eingezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, für die freiwillige Beiträge abgeführt werden, ist frei wählbar.
Freiwillige Beiträge können alle in Deutschland lebenden Personen leisten, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können die Zahlungen vornehmen.
Die Überweisung richten Versicherte an ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Wichtig ist, bei der Überweisung im Betreff die Versicherungsnummer sowie den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.
Weitere Informationen gibt es telefonisch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.