Fachinformation 01/2026: Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten aus Beschäftigung – die Höchstwertbegrenzung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten

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Für Kindererziehungszeiten erhalten Berechtigte grundsätzlich einen feststehenden Entgeltpunktebetrag, der der Berechnung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt wird. Wurden in demselben Zeitraum sonstige Beitragszeiten zurückgelegt, sind gegebenenfalls Besonderheiten bei der Berechnung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten zu beachten. Der Fachbeitrag befasst sich damit, wie sich eine Beschäftigung mit hohem Entgelt auf die Ermittlung von Entgeltpunkten für eine zeitgleich vorhandene Kindererziehungszeit auswirkt.

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