Deutsche Rentenversicherung

Fachinformation 03/2025: Die Regelung des § 101 Abs. 1a SGB VI – Entstehung, Inhalt und Anwendungsbereich

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Die Einführung des § 101 Absatz 1a SGB VI markiert einen wichtigen Schritt zur Schließung systembedingter Versorgungslücken im Sozialversicherungsrecht. Aufbauend auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelt die Vorschrift den unmittelbaren Anschluss der Erwerbsminderungsrente an den Bezug von Krankengeld, Krankentagegeld und Arbeitslosengeld.

In der Fachinformation wird ein Überblick über die Entstehungsgeschichte gegeben, die Anwendungsvoraussetzungen werden analysiert und aktuelle Problemstellungen in der praktischen Umsetzung diskutiert.

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