Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz vom 20.12.2022 wurde das Hinzuverdienstrecht ab 01.01.2023 weitreichend geändert. So sind bei Altersrenten auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen Erwerbsminderung wurden deutlich angehoben. Die in letzter Zeit ergangene Rechtsprechung zur Teilrente auf Antrag führt dazu, dass die Rentenversicherungsträger ihre Rechtsauffassung zur höchstmöglichen Teilrente geändert haben.
Die Fachinformation 02/2023 fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.