Deutsche Rentenversicherung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind, kann es sein, dass Sie nicht bis zum normalen Rentenalter arbeiten können.

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Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.

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Voraussetzungen für diese Rente:

  • Sie haben das maßgebende Alter erreicht,
  • Ihr Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50 und
  • Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 35 Jahren erfüllt.

Genauer erklärt:

Mit welchem Alter kann ich in Rente gehen?

Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen.

Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Wann gelte ich als schwerbehinderter Mensch?

Als schwerbehinderter Mensch muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegen. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Als Nachweis dient beispielsweise der Schwerbehindertenausweis.

Wichtig:
Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen. Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung.

Wie lange muss ich versichert sein?

Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Die Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Regelmäßig zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden.

Meine Post von der Rente

Andere Altersrenten

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt ohne Abschlag in Anspruch nehmen, sofern Sie bis 1957 geboren sind. Sollten Sie keine Schwerbehinderung haben, kommt eventuell die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht. Außerdem könnte die Altersrente für Bergleute für Sie günstiger sein. Vergleichen Sie:

Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Altersrente für Bergleute

Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?

Für das Jahr 2022 gilt die Verdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro bei vorgezogenen Altersrenten. Rentnerinnen und Rentner können somit bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Ab dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird aufgehoben.

 Weitere Infos zum Hinzuverdienst

Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig

Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Damit Sie Ihre Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Wir empfehlen den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Weitere Informationen zu den Fristen

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