Ja. Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gilt wie bisher auch als Antrag auf eine britische Rente. Das Antragsdatum und weitere notwendige Informationen für das Rentenverfahren im Vereinigten Königreich werden von uns elektronisch an zuständige Institution im Vereinigten Königreich (Department for Work and Pensions, (DWP)) übermittelt.
https://www.gov.uk/get-state-pension