Deutsche Rentenversicherung

Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten (2018)

Hier finden Sie Antworten auf die aktuellen Verbesserungen, die das neue Gesetz für die Betroffenen mit sich bringt.

Stand: 23.11.2018

Warum werden die bestehenden Regelungen bei den Erwerbsminderungsrenten geändert?

Die Zahlen der Grundsicherungsstatistik belegen, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, vergleichsweise oft ergänzend Leistungen der Grundsicherung erhalten. Ende 2017 waren dies rund 15,2 Prozent aller Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Damit hat sich die Quote in den letzten zehn Jahren in etwa verdreifacht.

Welche Verbesserungen gab es 2014 bei den Erwerbsminderungsrenten?

Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Darüber hinaus wirken sich seither eventuelle Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.

Wie stark sind die Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelungen in 2014 gestiegen?

Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr fallen volle Erwerbsminderungsrenten im Monat durchschnittlich um 40 Euro höher aus.

Wie sehen die Verbesserungen aus, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind?

Bei Rentenneuzugängen ab dem 1. Januar 2018 wurde die Zurechnungszeit schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 würden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Welche Änderungen sind mit der im gerade verabschiedeten Gesetz vereinbarten Neuregelung bei den Erwerbsminderungsrenten verbunden?

Mit der Neuregelung wird die Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2019 nicht schrittweise sondern in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit bis 2027 in jedem Jahr um einen Monat, danach jährlich um zwei Monate. Dieser Prozess endet im Jahr 2031, wenn die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.

Wie stark werden die Erwerbsminderungsrenten aufgrund der Neuregelung voraussichtlich steigen?

Die Verlängerung der Zurechnungszeit in einem Schritt wird Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2019 um circa 70 Euro monatlich erhöhen, wenn man die durchschnittliche Bewertung für Zurechnungszeiten zugrunde legt.

Wer ist von der Neuregelung bei den Erwerbsminderungsrenten betroffen?

Es profitieren alle Erwerbsminderungsrentenzugänge mit einem Rentenbeginn ab Januar 2019 von der beabsichtigten Neuregelung.

Welche Kosten sind mit der Neuregelung verbunden?

Die Bundesregierung geht von Mehrausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr 2019 aus. Bis 2025 wird mit einem Anstieg der Kosten auf eine Milliarde Euro pro Jahr gerechnet.

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