Deutsche Rentenversicherung

FAQs zur Transparenz in der Rehabilitation

Mit dem Trio-Gesetz wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Rehabilitationsleistungen verbessert. Gleichzeitig werden das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und die qualitätsorientierte Klinikauswahl gestärkt. An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten rund um das Thema.

Welche neuen Regelungen sieht das Gesetz für die Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen vor und wie machen sich diese bei den Versicherten bemerkbar?

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Rehabilitationsleistungen verbessert werden. Das Gesetz regelt in diesem Zusammenhang die Zulassung, die Vergütung und die Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, die für Versicherte der Rentenversicherung medizinische Reha-Leistungen erbringen. Gleichzeitig werden das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und die qualitätsorientierte Klinikauswahl gestärkt.

Ab wann gelten die Regelungen?

Die Regelungen sollen ab Juli 2023 in der Praxis angewendet werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK