Deutsche Rentenversicherung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmende.

Was ist BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX verankert. Es handelt sich um einen ergebnisoffenen Suchprozess, mit dessen Hilfe ein Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, um die Arbeitsunfähigkeit seines Beschäftigten zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz für den Beschäftigten zu erhalten. Dabei wird gemeinsam mit dem Beschäftigten nach Lösungen gesucht.

Ziele und Nutzen

Das BEM zielt auf die Sicherung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Mit der Klärung der Ursachen, die zu seinen Erkrankungen führen, wird angestrebt, den Beschäftigten schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ihm soll ermöglicht werden, seine Tätigkeit leistungs- beziehungsweise behindertengerecht auszuüben. Einem krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlust wird entgegengewirkt.

Wie kann die Rentenversicherung Arbeitgeber unterstützen?

Die Deutsche Rentenversicherung hat mit dem Firmenservice ein betriebsorientiertes Beratungsangebot implementiert. Dieses Angebot soll Unternehmen, Personalverantwortlichen und Interessenvertretungen fachlich Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben durch Informationen, Umsetzungsbegleitung und Vernetzung bieten.

Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Häufige Fragen

Ist Betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?

Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dieses Gebot in §167 Abs. II SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen.

Wer gibt mir einen Überblick über die Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation?

Eine Leistungsübersicht finden Sie in den Informationen/Broschüren der Deutschen Rentenversicherung:

Bei den Integrationsämtern finden Sie Informationen zu Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben.

Wer kann mir in einem persönlichen Gespräch meine Fragen beantworten?

Bitte wenden Sie sich an:

Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung
Tel. +49 (0)800 1000 453
Montag - Freitag von 09:00 - 15:00 Uhr
E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

Wer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements beim Arbeitgeber?

Eine Refinanzierung der mit der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einhergehenden Kosten durch die Rehabilitationsträger oder die Integrationsämter hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Funktionierendes Eingliederungsmanagement kann aber Zeiten der Arbeitsunfähigkeit senken und dadurch Kosten sparen.

Kontakt

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Publikationen

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

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