Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag

Durch das SGB VI-Anpassungsgesetz wurde Arbeitnehmern ab dem 1. Juli 2026, die sich in ihrer Beschäftigung als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, die Möglichkeit eingeräumt, diese Befreiung einmalig aufzuheben. Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen und dieser hat die Aufhebung durch Absetzung einer entsprechenden Sozialversicherungsmeldung der Minijob-Zentrale fristgerecht zu übermitteln. Die Aufhebung wirkt, sofern ihr nicht durch die Minijob-Zentrale widersprochen wird, zum Beginn des darauffolgenden Monats.

Genau wie bei dem Antrag auf Befreiung kann die Aufhebung nur einheitlich für alle parallel ausgeübten Beschäftigungen beantragt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend.