Die sozialmedizinische Weiterbildung richtet sich vorwiegend an Ärzte, die in den sozialmedizinischen Diensten von Sozialleistungsträgern, in Rehabilitationseinrichtungen oder als Gutachter für Sozialleistungsträger tätig sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin und/oder Rehabilitationswesen erworben werden. Die Weiterbildung richtet sich in den meisten Landesärztekammern noch nach den Bestimmungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992. Im Jahr 2018 wurde eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung verabschiedet, die in den Landesärztekammern derzeit umgesetzt wird.
Informationen zur ärztlichen Weiterbildung erteilen die zuständigen Landesärztekammern.
Zusatzbezeichnung Sozialmedizin
Mit der Weiterbildung im Bereich Sozialmedizin sollen in Ergänzung zur ärztlichen Fachkompetenz unter anderem Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Bewertung von
- Art und Umfang gesundheitlicher Störungen
- deren Ursachen und Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld
erworben werden. Fundierte Kenntnisse über die Rahmenbedingungen, Aufgaben und Leistungen des sozialen Sicherungssystems sollen es den sozialmedizinisch weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung zu beraten.
Die inhaltlichen Anforderungen der Weiterbildung sind in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung aufgeführt.
Die für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin erforderlichen theoretischen Grund- und Aufbaukurse werden an unterschiedlichen Weiterbildungseinrichtungen angeboten.
Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen
Im Rahmen der Weiterbildung im Bereich Rehabilitationswesen sollen praxisbezogene Kenntnisse aus dem Bereich der Rehabilitation für die tägliche Arbeit mit Versicherten beziehungsweise für die sozialmedizinische Tätigkeit bei Sozialleistungsträgern erworben werden. Kenntnisse aktueller sozialmedizinischen Grundlagen, diagnostischer und rehabilitativer Möglichkeiten für rehabilitationsrelevante Indikationen sollen vertieft werden. Daneben werden unter anderem indikationsübergreifende Themen wie Zugang zur Rehabilitation, Beurteilung von Rehabilitationsbedarf, -fähigkeit und -potential sowie Rehabilitationsprognose behandelt.
Die inhaltlichen Anforderungen sind in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung aufgeführt.
Die für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen erforderlichen theoretischen Grund- und Aufbaukurse werden an unterschiedlichen Weiterbildungseinrichtungen angeboten.
Weiterbildungseinrichtungen
Die für die ärztliche Weiterbildung in Sozialmedizin beziehungsweise Rehabilitationswesen erforderlichen theoretischen Grund- und Aufbaukurse werden an unterschiedlichen Akademien angeboten. Informationen zu den Kursen sind bei den jeweiligen Kursanbietern erhältlich.
Übersicht über die Kursanbieter für Sozialmedizin / Rehabilitationswesen