Deutsche Rentenversicherung

Kann der Nachsorgeanbieter das Empfehlungsformular G4802 bei IRENA im Bedarfsfall nachträglich ändern?

Das Empfehlungsformular G4802 darf nicht nachträglich durch den Nachsorgeanbieter geändert werden. Eine bedarfsgerechte Anpassung der Leistung durch den Nachsorgeanbieter ist jedoch möglich. In diesem Fall kann der Nachsorgeanbieter mit Zustimmung der Versicherten die Therapieleistungen individuell anpassen (z. B. bei IRENA Stressbewältigung statt Schulungsangebot). Die vorgenommene Änderung ist nachvollziehbar in der Abschlussdokumentation zu beschreiben.