Bei IRENA werden die Fahrkosten in der Regel direkt durch die Reha-Einrichtung an die Versicherten ausgezahlt. Die Rentenversicherung erstattet der Reha-Einrichtung mit Eingang der Abrechnungsunterlagen die verauslagten Fahrkosten. Im Fall von T-RENA und Psy-RENA werden die Fahrkosten in der Regel unmittelbar von der Rentenversicherung an die Versicherten ausgezahlt. In beiden Fällen ist das ausgefüllte und unterzeichnete Formular G4860 mit dem Abrechnungsunterlagen bei dem Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Versicherten können das ausgefüllte Antragsformular auch selbst an den Rentenversicherungsträger schicken.