Deutsche Rentenversicherung

Vorgaben der DRV Braunschweig-Hannover

Vorgaben für die Verweildauer in Reha-Einrichtungen

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover macht Vorgaben für die durchschnittliche Verweildauer ihrer Versicherten in Rehabilitationseinrichtungen.
Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten und zu beachten:

Vorgaben für die stationäre medizinische Rehabilitation

  • 35 Tage Psychosomatik
  • 28 Tage Neurologie
  • 22 Tage alle anderen Indikationen

Vorgaben für die stationäre medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen

Bewilligungsdauer in Tagen 
BehandlungsangeboteAlkoholDrogenMedikamente
Regel- bzw. Standardbehandlung9115491
Kurzzeittherapie567056
Auffangbehandlung567056
Wiederholungsbehandlung567056
Festigungsbehandlung21--
Kombi-Nord-Behandlung9115491
Adaption708470
Nachsorge182182182
  • Für pathologisches Glücksspiel (F 63.0) und für schädlichen PC-Internet-Mediengebrauch (F 63.8) erfolgt eine Bewilligung für bis zu 56 bis 70 Tagen.
  • Bei reiner Cannabisabhängigkeit erfolgt eine Bewilligung für bis zu 84 Tagen.

Vorgaben für ganztags-ambulante medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen: Bewilligungsdauer (in Wochen)

  • Bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit: 12 Wochen
  • Bei Drogenabhängigkeit: 20 Wochen

Vorgaben für die ganztags-ambulante medizinische Rehabilitation

  • 25 Tage Psychosomatik
  • 20 Tage Neurologie
  • 16 Tage alle anderen Indikationen

Vorgaben für die Rehabilitation psychisch Kranker (RPK)

  • Medizinische und berufliche Phase je 3 Monate

Vorgaben für die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

  • Kinder ohne Begleitung
    Diagnosegruppen 1, 2, 3, 4, 9, 11, 12: 31 Tage
    Diagnosegruppen 5, 6, 7, 13, 15, 16: 28 Tage
    Diagnosegruppen 8, 10: 38 Tage
  • Kinder mit Begleitung: 28 Tage

Rundschreiben für Reha-Einrichtungen

Hier erhalten Reha-Einrichtungen und federgeführte Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover die Rundschreiben des Referates Klinikmanagement.

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