Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, verglich in ihrer Rede beim 17. Aktuellen Presseseminar, welches am 3. und 4. November 2021 in Berlin als virtuelle Veranstaltung stattfand, die politische Aufbruchstimmung nach der Bundestagswahl mit der Situation im Jahre 1957.
Damals wie heute war von einem neuen Anfang und von Veränderungen die Rede - auch in der Renten- und Alterssicherungspolitik. "Im kommenden Jahr ist es 65 Jahre her, dass mit der großen Rentenreform von 1957 das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland grundlegend verändert wurde", erklärte Roßbach.
Die damalige Reform wird oft als „Geburtsstunde“ der heutigen Rentenversicherung im Umlageverfahren angesehen. "Auch wenn durch weitere Reformen insbesondere seit den 1990er Jahren die gesetzlichen Grundlagen der Rentenversicherung weiterentwickelt wurden: Die Grundstruktur des Systems, so wie es sich heute darstellt, wurde mit der Reform von 1957 geschaffen", erläuterte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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