Die Grundrente

Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Auch Rentenbeziehende, die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt.