Deutsche Rentenversicherung

Antragstellung

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie beispielsweise Renten, Leistungen zur Rehabilitation oder Beitragserstattungen, müssen beantragt werden. Sie werden grundsätzlich nicht „von Amts wegen“ gewährt. Die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen allein reicht nicht aus, die jeweilige Leistung zu erhalten.

Der Leistungsantrag ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht formgebunden, kann beispielsweise also auch mündlich oder per E-Mail gestellt werden. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung sicherzustellen, müssen trotzdem notwendige Antragsvordrucke ausgefüllt und unterschrieben werden.

Antragsberechtigt ist jeder Versicherte oder Berechtigte, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Auch der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter darf den Antrag stellen. Der Antrag auf Leistungen der Rentenversicherung kann bei jeder Stelle eingereicht werden, die Sozialleistungen zahlt. Auf die tatsächliche Zuständigkeit kommt es nicht an. Zur Entgegennahme von Rentenanträgen sind auch die örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, deutsche Auslandsvertretungen und Versicherungsämter berechtigt.

Sinnvoll im Interesse einer möglichst kurzen Bearbeitungszeit ist es, zum Beispiel Rentenanträge direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger, den regionalen wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen oder den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern unter Vorlage der notwendigen Originalunterlagen, wie zum Beispiel Personalausweis, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Versicherungs- und Ausbildungsnachweise, zu stellen. Beachte: Eine verspätete Antragstellung kann zu einem späteren Beginn der Rentenzahlung führen.

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation beziehungsweise Teilhabe können auch bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger beziehungsweise bei den Rehabilitationsberatern gestellt werden.

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