Was ist mit dem Europarecht gemeint und welche Staaten sind beteiligt?
Mit dem Begriff „Europarecht“ werden die auf europäischer Ebene erlassenen Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit bezeichnet. Das sind im Wesentlichen die
Verordnung (EG) Nummer 883/2004
und
Verordnung (EG) Nummer 987/2009.
Das Europarecht gilt zurzeit für folgende Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Tabelle: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Belgien |
Bulgarien |
Dänemark |
Deutschland |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Griechenland |
|
Irland |
Italien |
Kroatien
|
Lettland |
Litauen |
Luxemburg |
Quelle: Quelle: BEM - Fotolia.com -
Malta |
Niederlande |
Österreich |
Polen |
Portugal |
Rumänien |
Schweden |
Slowakei |
Slowenien |
Spanien |
Tschechien |
Ungarn |
Zypern (griechischer Teil) |
Das Europarecht findet darüber hinaus im Verhältnis zur
Schweiz
sowie zu den EWR-Staaten:
Island
Liechtenstein
Norwegen
Anwendung.
Übrigens: Wenn in unserem Internetangebot der Einfachheit halber von „Mitgliedstaat“ oder „mitgliedstaatlich“ die Rede ist, so beziehen sich diese Begriffe auf alle zuvor genannten Staaten, für die das Europarecht Anwendung findet.
Dazu zählt insbesondere auch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Das Vereinigte Königreich hat zwar am 29. März 2017 das Ausscheiden aus der Europäischen Union erklärt. Dennoch gilt das Europarecht bis zum Austritt uneingeschränkt weiter.
Was regelt das Europarecht?
Das Europarecht wurde für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen Ländern Europas arbeiten oder gearbeitet haben. Es soll sicherstellen, dass ihnen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit möglichst keine Nachteile entstehen.
Das Europarecht ist innerhalb der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht, das Vorrang vor dem deutschen Recht genießt und entgegenstehende deutsche Vorschriften außer Kraft setzt. Dabei dürfen schon bestehende Ansprüche nach deutschem Recht aber nicht entzogen oder gemindert werden.
Die wichtigsten Grundsätze des Europarechts sind:
- Gleichbehandlung der Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten,
- Zusammenrechnung der Versicherungszeiten der Mitgliedstaaten für den Rentenanspruch,
- Gleichstellung der Staatsgebiete der Mitgliedstaaten für den Export der Leistungen.
Für wen gilt das Europarecht?
Das Europarecht begünstigt die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sowie deren Hinterbliebene.
Für Staatenlose und Flüchtlinge sowie deren Hinterbliebene mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz finden die Verordnungen ebenfalls Anwendung.
Darüber hinaus kann das Europarecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates haben (sogenannte Drittstaatsangehörige), gelten.
Nähere Informationen zum Europarecht können Sie der kostenlosen Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ entnehmen.
Leben und arbeiten in Europa
Informationen der Europäischen Kommission zu Ihren Rechten in den einzelnen Ländern
Europäische Kommission