Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsabkommen

Mit welchen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungs­abkommen geschlossen?

Die Bundesrepublik Deutschland hat aktuell mit 20 Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese regeln im Wesentlichen den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staat.

Auf dem Gebiet der Rentenversicherung ist die Bundesrepublik Deutschland zurzeit mit folgenden Staaten verbunden:

Staaten - LandFlaggein Kraft getreten
Australien 1.1.2003
Brasilien 1.5.2013
Bosnien-Herzegowina 1.9.1969
Chile 1.1.1994
Indien 1.5.2017
Israel 1.5.1975
Japan 1.2.2000
Kanada und Quebec 1.4.1988
Kosovo 1.9.1969
Marokko 1.8.1986
Mazedonien 1.1.2005
Montenegro 1.9.1969
Philippinen 1.6.2018
Republik Albanien 1.12.2017
Republik Korea 1.1.2003
Serbien 1.9.1969
Tunesien 1.8.1986
Türkei 1.11.1965
Uruguay 1.2.2015
USA 1.12.1979

Ein besonderes Abkommen, ein sogenanntes Entsendeabkommen, hat die Bundesrepublik Deutschland zurzeit mit folgendem Staat geschlossen:

LandFlaggein Kraft getreten
Volksrepublik China 4.4.2002

Das Entsendeabkommen regelt, dass Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen vorübergehend im anderen Abkommensstaat beschäftigt werden, keine doppelten Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung (Doppelversicherung) zahlen müssen. Weitere Regelungen, zum Beispiel zum Erwerb von Rentenansprüchen oder zur Zahlung von Renten, enthält das Abkommen aber nicht.

Für wen gelten die Sozialversicherungs­abkommen?

Die Sozialversicherungsabkommen begünstigen in erster Linie nur die Staatsangehörigen der jeweiligen Abkommensstaaten. Sie können aber - je nach Abkommen - auch auf andere Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Abkommensstaaten besitzen, Anwendung finden.

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