Deutsche Verbindungsstellen
Die Deutsche Rentenversicherung ist als Verbindungsstelle Ansprechpartner für die Versicherten, die auch im Ausland Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
- als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
- als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
- im Ausland wohnen.
- deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger sind und ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Wir
- bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
- bearbeiten Ihren Antrag auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
- leiten Ihren Antrag auf eine ausländische Rente an den ausländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- zahlen die deutsche Rente ins Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
- schicken Ihnen auf Wunsch eine Rentenauskunft.
Anfragen und Anträge - mit Bezug zum Abkommensrecht und Europarecht - werden in Deutschland von verschiedenen Versicherungsträgern bearbeitet. Haben Sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten gewohnt oder gearbeitet, betreut Sie entweder
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- ein Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsätzlich ist für Sie immer der deutsche Versicherungsträger zuständig, zu dem Sie zuletzt Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben.
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA -) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten – LVA’en -) gezahlt haben, betreut sie der Regionalträger, der für den jeweiligen Mitgliedstaat oder Abkommensstaat zuständig ist:
Abkommens- oder Mitgliedstaat | Zuständiger Rentenversicherungsträger |
---|---|
Australien | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen |
Belgien | Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
Bosnien-Herzegowina | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Brasilien | Deutsche Rentenversicherung Nordbayern |
Bulgarien | Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland |
Chile | Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
Dänemark | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Estland | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Finnland | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Frankreich |
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz |
Griechenland | Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg |
Großbritannien | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Indien | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Irland | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Island | Deutsche Rentenversicherung Westfalen |
Israel | Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
Italien |
Deutsche Rentenversicherung Schwaben |
Japan | Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover |
Kanada | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Kosovo | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Kroatien | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Lettland | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Liechtenstein | Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg |
Litauen | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Luxemburg |
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz |
Malta | Deutsche Rentenversicherung Schwaben |
Marokko | Deutsche Rentenversicherung Schwaben |
Nordmazedonien | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Montenegro | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Niederlande | Deutsche Rentenversicherung Westfalen |
Norwegen | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Österreich | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Philippinen | Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover |
Polen | Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg |
Portugal | Deutsche Rentenversicherung Nordbayern |
Republik Albanien | Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz |
Republik Korea | Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover |
Rumänien | Deutsche Rentenversicherung Nordbayern |
Schweden | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Schweiz | Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg |
Serbien | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Slowakei | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Slowenien | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Spanien | Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
Tschechien | Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd |
Tunesien | Deutsche Rentenversicherung Schwaben |
Türkei | Deutsche Rentenversicherung Nordbayern |
Ungarn | Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland |
Uruguay | Deutsche Rentenversicherung Rheinland |
USA | Deutsche Rentenversicherung Nord |
Zypern (griechischer Teil) | Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg |
Unser Tipp: Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt oder wissen Sie nicht mehr, an welchen deutschen Träger Sie zuletzt Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben, wenden Sie sich einfach an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt für Sie den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger und leitet Ihre Frage oder den Antrag gern weiter.
Ausländische Verbindungsstellen
Die Ansprechpartner für Versicherte und Rentner bei den ausländischen Verbindungsstellen können Sie unserer Linksammlung der Rentenversicherungsträger in anderen Mitglieds- und Abkommensstaaten entnehmen:
Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission über die öffentlich zugängliche Datenbank EESSI-Institutions-Verzeichnis Informationen über die zuständigen Träger der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten bereit.